Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Vigabatrin
Handelsnamen Kigabeq
Pharmazeutischer Unternehmer Desitin Arzneimittel GmbH
Anwendungsgebiet Vigabetrin (Kigabeq) wird angewendet bei Kindern im Alter ab 1 Monat bis unter 7 Jahre: (1) zur Behandlung in Kombination mit anderen Antiepileptika für Patienten mit therapieresistenter partieller Epilepsie (fokale Anfälle) mit oder ohne sekundäre Generalisierung, wenn alle anderen geeigneten Arzneimittelkombinationen sich als unzureichend erwiesen haben oder nicht vertragen wurden, (2) zur Behandlung als Monotherapie bei infantilen Spasmen (West-Syndrom).
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 01.07.2019
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag durch Schiedsstelle festgesetzt
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 16.06.2020