PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 14.12.2015 Hebammen können Ausgleich bei Haftpflichtversicherung beantragen – Formular ist online

GKV-Spitzenverband

Per Mausklick können sich freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe nun ein Formular herunterladen, um den Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband zu beantragen. Nachdem der Deutsche Hebammenverband (DHV) sich Anfang Dezember verweigert hatte, gemeinsam ein solches Formular abzustimmen, hat der GKV-Spitzenverband selbst ein unbürokratisches Verfahren angestoßen.

„Wir wollen, dass die Hebammen vor Ort schnell und unbürokratisch den Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten. Es darf nicht sein, dass die einzelne Hebamme unter dem Versagen ihrer Interessensvertretung leidet“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Um das Geld für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten, muss die einzelne Hebamme künftig lediglich das im Internet angebotene neue Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den Unterlagen des Anbieters der Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband einreichen. Der GKV-Spitzenverband wird zeitnah prüfen, ob der Antrag vollständig ist, und bei positivem Ausgang schnell das Geld anweisen.

Hebammenverband hat Versicherungsunterlagen nicht weitergegeben

Der DHV hatte bereits dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, ihm sämtliche Versicherungsunterlagen für alle seine geburtshilflich tätigen Mitglieder zur Verfügung zu stellen, um den bürokratischen Aufwand für die einzelne Hebamme so gering wie möglich zu halten. Alternativ müsste sonst jede der ca. 2.300 DHV-Hebamme selbst die Unterlagen bei ihrer Versicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, anfordern und weitergeben

Leider sind der Ankündigung des DHV bisher jedoch noch keine Taten gefolgt. Verweigert der Hebammenverband an dieser Stelle die Zusammenarbeit wie in der Vergangenheit auch, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für jede Hebamme. Schlimmstenfalls läuft die einzelne Hebamme sogar Gefahr, nur einen gekürzten Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu bekommen. Hintergrund ist die Entscheidung der Schiedsstelle von Ende September, dass freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung sämtliche Versicherungsunterlagen beifügen müssen. Erfolgt das nicht, muss der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien abziehen, so die Entscheidung der Schiedsstelle.

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