PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 27.08.2009 Versicherte sparen 680 Millionen Euro durch Zuzahlungsbefreiungen bei Arzneimitteln

GKV-Spitzenverband

Für mehr als ein Drittel aller Medikamentenpackungen unter Festbetrag müssen GKV-Versicherte keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Rund 24 Millionen Versicherte haben seit dem Beginn der Zuzahlungsbefreiung im Juli 2006 bis zum April 2009 von der Regelung profitiert und insgesamt 680 Millionen Euro gespart. Mitte August 2009 sind rund 11.600 Arzneimittel in 176 Wirkstoffgruppen für GKV-Versicherte zuzahlungsfrei. Damit konnte die Anzahl der Medikamente ohne Zuzahlung seit dem Start mehr als verfünffacht werden. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent der Kosten für das Medikament, mindestens jedoch fünf, höchstens zehn Euro.

Zuzahlungsbefreit sind Festbetragsarzneimittel, wenn sie besonders günstig sind, d. h. der Preis liegt mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag bezogen auf den Apothekeneinkaufspreis. Zusätzlich muss der GKV-Spitzenverband die Zuzahlungsbefreiung beschließen. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies jeweils dann sinnvoll, wenn trotz der entgangenen Zuzahlungen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu erwarten sind. Durch die Zuzahlungsbefreiungen sparten die gesetzlichen Krankenkassen bis zum April 2009 rund 490 Millionen Euro.

Hersteller akzeptieren Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Seit 1989 gibt es für viele Arzneimittel Erstattungshöchstgrenzen, so genannte Festbeträge. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Sowohl die Auswahl der Wirkstoffe als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten wie Pharmavertretern und Wissenschaftlern begleitet. Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzt, ebenfalls nach einem Anhörungsverfahren, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge durch Experten des GKV-Spitzenverbandes mit der aktuellen Marktdynamik (z. B. Entwicklung der Packungen, Preise und Verordnungen) abgeglichen und bei Bedarf angepasst.

Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, in dem die Arzneimittelhersteller ihre Preise ohne jegliche staatliche Regulierung frei festlegen können. Damit Patienten zuzahlungsfreie Medikamente erhalten können, müssen die Hersteller ihre Preispolitik an der Systematik der Festbeträgen ausrichten. Mittlerweile orientieren sich 124 Hersteller bei ihrer Preisfestlegung an der Zuzahlungsbefreiungsgrenze. Im Juli 2006 waren es zuerst nur 50 Firmen.

Die hohe Akzeptanz der Erstattungsgrenzen durch die Hersteller zeigt sich auch daran, dass sie sich erforderliche Anpassungen der Festbeträge wie z. B. in der ersten Jahreshälfte 2008 anpassen.

Details zur Bildung der Arzneimittel-Festbeträge finden Sie unter http://www.gkv-spitzenverband.de/ im Internet. Des Weiteren haben wir für Sie in der Anlage Fakten und Zahlen zusammen gestellt und grafisch aufbereitet.

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