STATEMENT - BERLIN, 19.08.2009 Gesundheitsreform hat Zusatzbeiträge als Finanzierungsinstrument eingeführt

GKV-Spitzenverband

"Wenn eine Krankenkasse mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben muss, als sie aus dem Gesundheitsfonds dafür zugewiesen bekommt, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Mechanismus wurde mit der Gesundheitsreform eingeführt. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, bis die erste Krankenkasse dieses neue Finanzierungsinstrument nutzen muss. So, wie die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt ist, wäre wohl niemand überrascht, wenn im Laufe des Jahres weitere Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssten.

Dass eine Krankenkasse allein wegen der zusätzlichen Ausgaben für die Schweinegrippe-Schutzimpfungen einen Zusatzbeitrag erheben muss, ist sehr unwahrscheinlich. Im konkreten Einzelfall kann dies jedoch immer nur die jeweilige Krankenkasse beurteilen.

Die finanziellen Auswirkungen der Massenimpfung zum Schutz vor Schweinegrippe auf die gesamte gesetzliche Krankenversicherung wird auf der Sitzung des GKV-Schätzerkreises Anfang Oktober ein Thema sein. Dort beraten die Finanzexperten des Gesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes, um für die Bundesregierung eine Prognose über den voraussichtlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.