Der GKV-Spitzenverband hat seinem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt der jährlichen Überprüfung unterzogen und über Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten. Datengrundlage sind der Preis- und Produktstand am 01.07.2009 sowie die Verordnungsdaten gemäß § 84 Abs. 5 SGB V des Jahres 2008.
Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, bei insgesamt 85 Gruppen die veränderte Marktlage mit Hilfe des regressionsanalytischen Verfahrens abzubilden und die Festbetragshöhe entsprechend der gesetzlichen Kriterien neu zu berechnen. Bezogen auf die Festbetragshöhe in den 85 Gruppen schlägt der GKV-Spitzenverband vor,
- in 10 Gruppen die Festbeträge zum Zweck der gesicherten Versorgung anzuheben und
- in 75 Gruppen die Festbeträge aufgrund der Marktdynamik abzusenken.
Ferner schlägt der GKV-Spitzenverband vor, in 12 Gruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.
Auf Basis dieser Vorschläge führt der GKV-Spitzenverband dazu das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 185 vom 08.12.2009 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf folgender Webseite
www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet
abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Entscheidung fällt im Februar 2010
Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 08.12.2009 bis 06.01.2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Februar 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.04.2010 in Kraft treten.
Der GKV-Spitzenverband rechnet mit zusätzlichen Einsparungen von rund 270 Mio. Euro pro Jahr.