STATEMENT - BERLIN, 30.07.2010 Vorrang für Innovationszentren

GKV-Spitzenverband

Zu diesem Schluss kommt ein Autorenteam aus Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und weiteren Experten in einem aktuellen Artikel des Deutschen Ärzteblatts.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich bereits seit längerem für eine bessere Untersuchung von Innovationen ein: "Wir brauchen in Deutschland Innovationszentren, damit Innovationen sicher und schnell in die medizinische Versorgung eingeführt werden können", sagen Dr. Bernhard Egger, Leitung der Abteilung Medizin beim GKV-Spitzenverband, und seine Kollegin Dr. Mechtild Schmedders in einem Grundsatzpapier zur Gesundheits- und Versorgungsforschung.

Die Einführung von medizinischen Innovationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt, sofern es um Medizinprodukte im Zusammenhang mit neuen Verfahren und Methoden geht, über die Krankenhäuser. Der GKV-Spitzenverband steht dafür ein, dass alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen vom medizinischen Fortschritt profitieren. Medizinische Innovationen sollen so schnell wie möglich allen Versicherten zur Verfügung stehen. Die Bedingung: Der patientenrelevante Nutzen der Innovationen muss vor der flächendeckenden Einführung belegt sein, denn die Sicherheit der Patienten hat absoluten Vorrang. Und nur dann ist die Finanzierung durch die Solidargemeinschaft gerechtfertigt. Innovationen gehören an spezialisierte Innovationszentren, die diese Verfahren in Studien erforschen und verlässliche Aussagen zum Nutzen des Verfahrens ermöglichen. Wenn ein Nutzennachweis vorliegt, sollten sie flächendeckend eingesetzt werden. Das böte Patienten die Sicherheit, mit bestmöglichen Verfahren behandelt zu werden und würde unnötige Ausgaben im Gesundheitswesen vermeiden....

Lesen Sie weiter im Grundsatzpapier "Innovationen gehören erst in Innovationszentren".

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