PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 25.02.2026 Die Notfallversorgung muss bundesweit einheitlich und gleichwertig sein

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Im heutigen Gesundheitsausschuss erfolgt eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (NotfallGesetz - NotfallG) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Anlässlich dieser Anhörung äußert sich Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, grundsätzlich zu der notwendigen Reform der Notfallversorgung:

„Patientenorientierte Verbesserungen in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst sind überfällig. Das Bundesgesundheitsministerium hat vor dem Jahreswechsel 2026 eine Reform des Notfall- und Rettungsdienstes eingeleitet. Wir begrüßen dieses geplante Vorgehen, denn nur eine gemeinsame Reform dieser beiden Bereiche wird zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten führen.

Wir begrüßen zudem, dass ein standardisiertes digitales Ersteinschätzungsverfahren eingeführt werden soll. Ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren soll Patientinnen und Patienten nach ihrem medizinischen Behandlungsbedarf in die richtige Versorgungsebene leiten. Um das Ersteinschätzungsverfahren aufzusetzen, ist der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) genau das richtige Beratungsgremium. Denn im G-BA sitzen die fachliche Expertise der ambulanten und stationären Ärzteschaft gemeinsam mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen unter Einbindung der Patientenvertretung an einem Tisch.“

Damit Hilfesuchende im Notfall effizient in die richtige Versorgungsebene – ambulant oder stationär – geleitet werden, sieht die Notfallreform Folgendes vor: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) richten Akutleitstellen ein, Integrierte Notfallzentren (INZ) werden flächendeckend als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur an ausgewählten Krankenhäusern aufgebaut, zudem sollen Akutleitstellen und Rettungsleitstellen in Form von Gesundheitsleitsystemen miteinander kooperieren können.

Konkretisierter Sicherstellungsauftrag für die KVen

Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung konkretisiert werden soll. Die Reform sieht hier vor, dass die notdienstliche Akutversorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung täglich 24 Stunden erfolgen soll. Versorgt werden dann akute Notfälle, die umgehend medizinisch behandelt werden müssen, bei denen jedoch kurzfristige erforderliche Maßnahmen ausreichen. Dennoch sollte ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personalprobleme stellen. Der Digitalisierungsausbau wird hier zu mehr Transparenz über freie Behandlungskapazitäten führen: Eine echte Hilfe für unsere Versicherten, wenn sie im Notfall einen Arzt oder eine Ärztin benötigen.

Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle

Die INZ sollen als zentrale Anlauf- und Steuerungsstelle für Hilfesuchende an Krankenhäusern flächendeckend etabliert werden. Hier arbeiten zukünftig Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammen, sodass immer eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung bereitsteht. Patientinnen und Patienten gelangen durch ein Ersteinschätzungsverfahren auch unter Einbindung eines gemeinsamen Tresens direkt in die jeweils geeignete Versorgungsebene.

INZ werden vom GKV-Spitzenverband seit Langem für eine Reform der Notfallversorgung gefordert. Für einen bedarfsgerechten Aufbau von INZ und deren funktionierenden Betrieb sind bundesweit einheitliche Auswahlkriterien entscheidend. Neben Erreichbarkeit, Notfallstufe und Fallzahl der Krankenhäuser braucht es klare Vorgaben zur Mindest- und Höchstzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die ein INZ versorgen soll. Hier besteht im aktuellen Reformprozess noch Konkretisierungsbedarf.

Erfahrung des G-BA nutzen und gesetzlich einbinden

„Die Fachkompetenz und jahrelange Erfahrung des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Ausarbeitung von einheitlichen Vorgaben für eine bedarfsgerechte Versorgung kann nicht oft genug betont werden. Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen zentrale Strukturvorgaben für die INZ-Standortauswahl und für die Durchführung des INZ-Ersteinschätzungsverfahrens festgelegt werden. Das Gleiche gilt für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf Bundesebene“, betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis.

Bundeseinheitliche Vorgaben auch für den Rettungsdienst mitdenken

Neben den aktuellen Vorschlägen, die Notfallversorgung neu aufzusetzen, ist jetzt auch vorgesehen, den Rettungsdienst in die Notfallreform einzugliedern.

„Eine Überlastung der Rettungsdienste, unnötige Krankenhausanfahrten oder eine fehlende Vernetzung über Landkreise hinweg gehören hier leider zum Alltag. Der Rettungsdienst müsste transparent mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben arbeiten und digital vernetzt sein, damit Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können. So könnten Notaufnahmen und das dort tätige medizinische Fachpersonal entlastet werden. Zugleich sollte die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungsrecht im SGB V geregelt werden. Zudem ist das Verfahren zur Festlegung der Entgelte für die rettungsdienstlichen Leistungen grundlegend neu zu gestalten. Statt einseitig durch Länder oder Kommunen festgelegter Entgelte, bedarf es flächendeckend einer Verhandlungslösung vor Ort. Nur so kann eine leistungsgerechte, wirtschaftliche und faire Vergütung sichergestellt werden.

Wir begrüßen sehr, dass im aktuellen Reformprozess nunmehr die Notfallversorgung und der Rettungsdienst gemeinsam neu strukturiert werden sollen“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis.

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