Der Bewertungsausschuss, bestehend aus Vertretern von KBV und GKV-Spitzenverband, berät jährlich und aktuell über die Vergütungshöhe psychotherapeutischer Leistungen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BSG muss die Vergütungshöhe angemessen ausfallen und dem Vergleich mit bestimmten Facharztgruppen standhalten. Die Beratungen sind nach § 87 SGB V - Bundesmantelvertrag vertraulich.
Der GKV-Spitzenverband strebt stets die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen in der Selbstverwaltung an, eine vertraulich geführte Verhandlung ist dafür Voraussetzung und gesetzlich festgelegt.
Nach Abschluss der gemeinsamen Beratungen wird sich der GKV-Spitzenverband zu dem Ergebnis äußern. Aktuell verweisen wir zum Procedere auf unser Faktenblatt.