Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes anlässlich der anstehenden Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket:
Die gesetzliche Krankenversicherung steht gegenwärtig vor einer doppelten Herausforderung: Kurzfristig drohen erneut nochmals höhere Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber, langfristig fehlt es an einer tragfähigen Reformperspektive für dauerhaft stabile Beitragssätze.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) enthält ein Sparpaket, das für die kurzfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen im Jahr 2026 unverzichtbar ist. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gefährdet diese dringend notwendige Entlastung. Ohne die bereits eingeplanten Einsparungen wird der Finanzierungsdruck für die Krankenkassen noch weiter zunehmen – mit spürbaren Folgen für Versicherte und Arbeitgeber.
Der Verwaltungsrat fordert daher Bund und Länder auf, die Verhandlungen zügig abzuschließen und dabei an einem Sparpaket mit einem Entlastungsvolumen von mindestens 2 Mrd. Euro für 2026 festzuhalten. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes könnten die finanziellen Einsparbeträge ohnehin ambitionierter ausfallen und insbesondere auch die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung einschließen. Wir erwarten kurzfristig eine politische Lösung, die die Beitragszahlenden im Jahr 2026 wirksam vor noch höheren Beiträgen schützt. Das geplante Sparpaket ist dafür ein wichtiges Instrument!
Darüber hinaus braucht die GKV eine klare Perspektive für dauerhaft stabile Finanzen. Die Ausgaben steigen seit Jahren stärker als die Einnahmen. Zum Schutz der Beitragszahlenden ist ein Ausgabenmoratorium durch eine Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität dringend erforderlich. Zudem sind Strukturreformen überfällig, um die Versorgung effizienter zu gestalten und vorhandene Mittel zielgenauer einzusetzen. Eine solche Reform muss auch die staatliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben umfassen, die bislang aus Beitragsmitteln getragen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die GKV für Leistungen aufkommt, die originär in staatlicher Verantwortung liegen.
Genau aus diesem Grund sah sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gezwungen, jetzt Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unzureichenden Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden im Auftrag und im Namen von Mitgliedskassen einzureichen. Diese Verfahren sind inzwischen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen anhängig und werden kurzfristig keine finanzielle Entlastung bewirken können. Sie unterstreichen aber die Dringlichkeit, die Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Sozialversicherung sachgerecht zu ordnen.
Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler haben Anspruch auf verlässliche Entscheidungen und eine faire Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch den Staat. Wir erwarten von der Politik entschlossenes Handeln für Versicherte und Arbeitgeber – jetzt und für die Zukunft.