PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 08.12.2025 Digitalisierung der Gesundheitsversorgung – Zukunft gestalten, Versorgung neu denken!

GKV-Spitzenverband

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat den Anspruch, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung aktiv zu gestalten. Denn die Digitalisierung ist einer der zentralen Hebel für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung. Der Verwaltungsrat hat dazu eine Strategie zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung beschlossen.

Dazu erklärt Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende: „Digitalisierung ist ein Innovationsmotor und muss für eine bessere Versorgung genutzt werden. Dabei ist eine umfassende digitale Vernetzung das Fundament einer modernen Gesundheitsversorgung und die ePA muss hierfür zur zentralen Plattform weiterentwickelt werden. Zusammen mit KI-gestützten Analysen und interoperablen Systemen können Qualität, Sicherheit und Service verbessert werden. Insbesondere die Datenverarbeitung mit und ohne KI ist die Voraussetzung für effiziente und bürokratiearme Prozesse. Hierfür braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen, denn grundsätzlich sollte die GKV die ihr vorliegenden Daten für alle ihre gesetzlichen Aufgaben nutzen dürfen.“

Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender, erklärt weiter. „Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung muss einen klaren Nutzen für die Versicherten und Patientinnen und Patienten haben. Unser Ziel ist eine Versorgung, die durch digitale Innovationen zugänglicher, effizienter und qualitativ hochwertiger wird. Hierbei sollen Krankenkassen stärker als bisher die Möglichkeit haben, digitale Lotsinnen zu sein, die entlang des gesamten Behandlungspfades wirken und Versicherte beim Zugang in die richtige Versorgungsebene unterstützen. Dafür sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen auszubauen, um so z. B. den Versicherten auf Basis taggleich übermittelter Daten aus der Versorgung personalisierte Präventions- und Versorgungsangebote anbieten zu können.“

Zur Digitalstrategie kompakt:

Digitalisierung kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten in vielerlei Hinsicht verbessern. Sie kann ein Schlüssel zur Optimierung von Behandlungsabläufen und -ergebnissen sein. Deswegen setzten wir uns für die folgenden Punkte ein und fordern:

  • Stärkung der Lotsenfunktion der Krankenkassen
    Ausbau digitaler Gestaltungsmöglichkeiten für Prävention und Versorgung

  • Digitale Ersteinschätzung und Terminvermittlung
    Niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung durch diskriminierungsfreie, flächendeckende Online-Terminservices und hybride Ersteinschätzungsangebote

  • Durchgängige Informationsverfügbarkeit
    Vollständige Nutzung der ePA im Versorgungsprozess, ergänzt durch eine digitale eÜberweisung

  • ePA als zentrale Plattform
    Weiterentwicklung der ePA zum Herzstück eines digitalen Versorgungsökosystems mit nutzerfreundlichem Zugang für Versicherte

  • Mehrwertdienste auf Basis der ePA
    Entwicklung von nutzerorientierten digitalen Services durch Krankenkassen

  • Einwilligungs- und Datenfreigabeprozesse
    Transparente, einfache und sichere Datenfreigabe aus der ePA

  • KI-gestützte Datenverarbeitung
    Recht zur Anonymisierung und KI-basierten Auswertung von Sozialdaten durch die Krankenkassen

  • Direkter Zugang zu Transparenzdaten
    Nutzung der Daten aus dem Datentransparenzverfahren durch die GKV ohne Umweg über das FDZ

  • Elektronische Verordnung mit verbindlichen Standards
    eVerordnungen in allen Versorgungsbereichen – Priorisierung gemeinsam mit der GKV

GKV als aktive Gestalterin der digitalen Transformation und Lotsin in der Versorgung

Die GKV hat den Anspruch, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nicht nur zu begleiten, sondern aktiv zu gestalten. Die digitale Transformation muss sich konsequent an den Bedürfnissen der Versicherten und Patientinnen und Patienten orientieren. Ziel ist eine Versorgung, die durch digitale Innovationen qualitativ hochwertiger, zugänglicher und effizienter wird.

Krankenkassen sollen stärker als bisher als digitale Lotsen entlang des gesamten Behandlungspfades agieren und die Möglichkeit haben, Versicherte durch digitale Tools beim Zugang in die richtige Versorgungsebene zu unterstützen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend auszubauen, dass die Krankenkassen den Versicherten zeitnah auf Basis taggleich übermittelter Daten aus der Versorgung personalisierte Präventions- und Versorgungsangebote anbieten können.

Niedrigschwelliger Zugang und lückenlose Informationsweitergabe durch digitale Lösungen

Ein niedrigschwelliger, digitaler Zugang zur Versorgung ist Grundvoraussetzung für eine moderne Gesundheitsversorgung. Digitale und hybride Ersteinschätzungen unterstützen Versicherte als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Über die digitale Ersteinschätzung kann in Verbindung mit einer digitalen diskriminierungsfreien Vermittlung von Terminen bedarfsabhängig ein besserer und schnellerer Zugang zur Versorgung ermöglicht werden. Auch Krankenkassen sollte ermöglicht werden, ihren Versicherten das digitale Ersteinschätzungsinstrument zur Verfügung zu stellen.

Auf dem weiteren Behandlungspfad müssen Brüche durch eine kontinuierliche Datenweitergabe – etwa per elektronischer Überweisung und elektronischer Patientenakte (ePA) – beseitigt werden. Informationen und Daten sollen die gesamte Patient Journey begleiten und auf Wunsch der Versicherten für alle Beteiligten verfügbar sein. Die GKV setzt sich für eine sektorenübergreifende Perspektive ein, um Versorgungsprozesse zu optimieren und Informationslücken zu schließen.

Weiterentwicklung der ePA zur zentralen Plattform

Die ePA muss zum Herzstück eines digitalen Versorgungsökosystems werden. Sie muss über eine reine Dokumentensammlung hinausgehen und Versicherten sowie Gesundheitsberufen spürbare Mehrwerte bieten. Dazu gehört ein nutzerfreundlicher Zugang für Versicherte durch einfache Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren, z. B. mithilfe einer digitalen Identität. Versicherte müssen jederzeit die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten behalten. Transparenz und einfache Einwilligungsprozesse sind unerlässlich. Krankenkassen sollen über die einheitlich vorgegebenen Funktionen der ePA hinaus digitale Mehrwertanwendungen auf Basis der Akte bereitstellen können (z. B. Impf-Erinnerungen, Präventionsangebote und KI-gestützte Analysen und Empfehlungen). KI sollte die Inhalte der ePA einfach durchsuchbar machen und sie für Versicherte und Gesundheitsberufe verständlich analysieren und bewerten. Die gematik soll der Rahmengeber für die Telematikinfrastruktur (TI) sein und Schnittstellen bereitstellen ohne als Wettbewerber aufzutreten.

Datennutzung, KI und Prozessdigitalisierung als Treiber der Innovation

Klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung sind die Voraussetzung für effiziente und bürokratiearme Prozesse. Grundsätzlich sollte die GKV die ihr vorliegenden Daten für alle ihre gesetzlichen Aufgaben nutzen dürfen – auch den Datensatz, den sie dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) übermittelt. Sämtliche Bestandsprozesse in Versorgung und Verwaltung, in die die GKV eingebunden ist, sind zu hinterfragen und soweit erforderlich zielgruppengerecht zu digitalisieren, wie bspw. im Fall der noch verbleibenden analogen Verordnungsprozesse. Mit Nachdruck ist im Rahmen der Prozessdigitalisierung ein Abbau bürokratischer Aufwände zu verfolgen, etwa indem für die Qualitätssicherung auch eine Nutzung der TI ermöglicht wird. Und schließlich muss der Rechtsrahmen der bestehenden Einzelverfahren für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz optimiert werden. Hierdurch ließen sich große Wirtschaftlichkeitsreserven heben, z.B. bei der Erkennung von Abrechnungsbetrug.

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