Auf zwölf Milliarden Euro hat die Finanzkommission Gesundheit den Betrag beziffert, den der Bund in diesem Jahr zu wenig an die gesetzlichen Krankenkassen für die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zahlt. Die Unterfinanzierung dieser staatlichen Sozialleistung ist gegenüber den 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern nicht nur in höchstem Maße unfair, sondern auch verfassungswidrig. Deshalb laufen zahlreiche Klagen gegen diese Regelung, die der GKV-Spitzenverband im Auftrag der Krankenkassen derzeit führt.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches am 11. Juni in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll, wird die Situation nicht besser. Im Gegenteil: Der Bund entzieht mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung Geld, statt seiner Finanzierungsverantwortung nachzukommen. Geld, das dann für die Versorgung der Patientinnen und Patienten fehlt.
Auf einer Pressekonferenz am 10. Juni 2026 um 14 Uhr äußern sich dazu Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende (Arbeitgebervertretende), Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender (Versichertenvertreter) und Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D..
Die Pressekonferenz können Sie hier im Livestream verfolgen.