Der gesellschaftliche Umgang mit psychischen Erkrankungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während diese früher oft verschwiegen wurden und häufig keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wurde, wird heute viel stärker über psychische Erkrankungen gesprochen. Sie werden zunehmend enttabuisiert und entstigmatisiert. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehören psychotherapeutische Leistungen selbstverständlich zum Leistungsspektrum – und das schon seit den 1970er Jahren. Inzwischen ist das psychotherapeutische Angebot deutlich gewachsen, der Zugang ist flexibler und einfacher geworden und die Anzahl der versorgenden medizinischen und psychotherapeutischen Fachkräfte ist um ein Vielfaches gestiegen. Dass auch die Inanspruchnahme von Therapien steigt, ist ein gutes Zeichen: Immer mehr Betroffene finden den Mut, sich professionelle Hilfe zu holen.
Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zeichnet sich im internationalen Vergleich durch eine Vielzahl an Versorgungsangeboten und deren Qualität aus. Die ambulante Psychotherapie ist ein zentraler Bestandteil der Versorgung psychischer Erkrankungen und eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung - ohne Zuzahlung, Überweisung oder vorherigen Arztbesuch. Die Kosten für bis zu 300 Therapiestunden werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In vielen anderen Ländern sind diese Leistungen meist deutlich stärker begrenzt oder müssen privat bezahlt werden.