PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 02.07.2012 Bundesländer schleichen sich aus ihrer Verantwortung für die Krankenhausfinanzierung

GKV-Spitzenverband

Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt in Deutschland nach der sogenannten „dualen Finanzierung“. Das heißt: Die Bundesländer entscheiden, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird und finanzieren alle Investitionsmaßnahmen. Die Krankenkassen bezahlen die Behandlungen der Versicherten über die sogenannten Fallpauschalen. Das Problem: Die Bundesländer kommen ihrer Verpflichtung der Investitionsfinanzierung immer weniger nach.

In 2011 lagen die Investitionsmittel aller Bundesländer, die über Einzel- und Pauschalförderung an die Krankenhäuser geflossen sind, bei ca. 2,67 Mrd. Euro und damit um 156 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres. Verglichen mit dem Wert vor zehn Jahren (3,39 Mrd. Euro) gibt es einen kontinuierlichen Abbau um mehr als 20 Prozent. Im gleichen Zeitraum (2001-2011) sind die Kran-kenhausausgaben der Krankenkassen um 15 Mrd. Euro (+33 Prozent) auf ins-gesamt über 60 Mrd. Euro angestiegen.

Bei der Einführung der dualen Finanzierung in den 70er Jahren finanzierten die Länder über ihren Investitionsanteil noch über 20 Prozent der Ausgaben von Krankenhäusern. Heute sind es weniger als vier Prozent (vgl. Grafik in der Anlage).

Dazu erklärt des stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg: „Die Bundesländer schleichen sich aus ihrer Verantwortung für die Krankenhäuser. Wenn das so weiter geht, zahlen die Länder 2021 keinen Cent mehr für die Krankenhäuser und bürden damit ihre Finanzierungsverpflichtung vollständig den Beitragszahlern auf.“

Es ist davon auszugehen, dass bereits heute die notwendigen Krankenhausinvestitionen zur Hälfte über die Gewinne der Krankenhäuser aus den DRG-Erlösen, also Fallpauschalen, die die Kassen zahlen, finanziert werden - mit steigender Tendenz.

Die Länder versuchen in der aktuellen Debatte im Bundesrat mit besonders forschen Forderungen eine finanzielle Besserstellung der Krankenhäuser zu realisieren. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die rückläufige Länderfinanzierung im Bereich der Krankenhausinvestitionen durch überzogene Forderungen zulasten der Beitragszahler der Krankenkassen kompensiert werden sollen.

„Die mangelnde Beteiligung der Bundesländer an der Investitionsfinanzierung stellt auch die Grundprinzipien der Krankenhausplanung infrage“, so v. Stackelberg. „Eine offene und unvoreingenommene Diskussion darüber, ob die Krankenhausplanung in der jetzigen Form noch das richtige Steuerungsinstrument ist, ist aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen längst überfällig.“

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