GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 29.09.2016 Einigung: Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für 2017 vereinbart

Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt für das kommende Jahr um 3,3 Prozent. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband in den Rahmenvorgaben Arzneimittel geeinigt.

GKV-Spitzenverband, KBV

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2017 sind vergleichsweise schnell zu Ende gegangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel in Höhe von 3,3 Prozent. Das entspricht etwas mehr als einer Milliarde Euro. Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene.

„Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert. Ich bin froh, dass wir einvernehmlich gute Ergebnisse erzielen konnten, die die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen werden“, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV. „Die gemeinsam vereinbarten Leitsubstanzen sowie Zielfelder für verordnungsstarke Anwendungsgebiete stellen eine gute Orientierungshilfe für niedergelassene Ärzte dar. Auf dieser Basis können Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien zu verordnen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene zu bewertenden Anpassungsfaktoren in Höhe von 4,9 Prozent (ca. 280 Millionen Euro) vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist. Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Rückwirkend für 2016 wurde eine Steigerung der Anpassungsfaktoren in Höhe von 1,5 Prozent vereinbart.

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