STATEMENT - BERLIN, 05.12.2019 Antragsfrist für Gesundheitsförderung in Kommunen verlängert

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes

Gernot Kiefer

Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat die Frist, in der Kommunen Förderanträge für den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen stellen können, um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Das Förderprogramm wurde Anfang des Jahres von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgelegt. Es stößt vor Ort zunehmend auf Interesse, muss sich aber noch stärker durchsetzen. Bis zum neuen Stichtag im Sommer nächsten Jahres können antragsberechtigte Kommunen nun noch eine finanzielle Förderung von bis zu 250.000 Euro für maximal fünf Jahre beantragen. „Alle sozioökonomisch schwachen Kommunen, die gesundheitsfördernde Strukturen bei sich aufbauen wollen, haben nun genügend Zeit, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen“, betont Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in der heutigen Pressemitteilung des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Und er stellt fest: „Wir haben den Kommunen den Weg bereitet, jetzt ist es an ihnen, diesen auch tatsächlich zu beschreiten.“

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