PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 16.10.2012 Arzneimittel-Festbeträge für eine Gruppe zum 1. Dezember 2012 angepasst

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband hat am 8. Oktober 2012 die Festbeträge der Festbetragsgruppe „Antianämika, andere, Gruppe 1“ aufgrund von Marktdynamik abgesenkt. Die Gruppe umfasst drei pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe zur Behandlung der renalen Anämie. Auch nach diesem aktuellen Beschluss wird in dieser Gruppe eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

Die neuen Festbeträge treten zum 1. Dezember 2012 in Kraft. Insgesamt führt der Beschluss zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 20 Mio. Euro pro Jahr.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war das gesetzlich vorgeschriebene Stel-lungnahmeverfahren zu den Festbetragsvorschlägen (14. Februar 2012 bis 12. März 2012). Dabei erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen.

Der Festbetragsbeschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 8. Oktober 2012 wird am 17. Oktober 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er steht ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich > Krankenversicherung > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für eine Festbetragsgruppe festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 8. Oktober 2012 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für die angepasste Festbetragsgruppe mit Inkrafttreten zum 1. Dezember 2012 festgelegt.

Am 17. Oktober 2012 erfolgt im Bundesanzeiger der offizielle Hinweis zu diesem Zuzahlungsfreistellungsbeschluss. Der Beschluss steht zudem ab diesem Tag mit weiteren Servicedateien unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich > Krankenversicherung > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Dokumente und Links