Die heutigen Überschüsse in den Sozialversicherungen sind erfreulich, aufgrund der demografischen Entwicklung jedoch nicht von langer Dauer. Es ist absehbar, dass der Finanzierungsdruck in den kommenden Jahren in den Sozialversicherungen steigen wird, auch weil der Bund in den letzten Jahren seine Zuschüsse an die Sozialversicherungen gekürzt hat.
Die vorübergehenden Überschüsse dürfen deshalb nicht dazu verleiten, dass der Bund die Sozialversicherungen mit neuen gesamtgesellschaftlichen Lasten – wie zum Beispiel einer Zuschussrente oder der so genannten Mütterrente – befrachtet. Politische Projekte, die nicht in den originären Aufgabenbereich der Sozialversicherungen fallen, müssen vielmehr ausreichend vom Bund aus Steuermitteln gegenfinanziert werden.
Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sozialversicherungen muss systemgerecht und langfristig verlässlich gewährleistet werden.