Anlässlich der heutigen Fachanhörung zum GKV-Faire-Kassenwahl-Gesetz im Bundesministerium für Gesundheit erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Gemeinsam für die gute Versorgung von 73 Millionen Menschen in diesem Land – diesen Grundkonsens, dass Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber Hand in Hand arbeiten und gemeinsam entscheiden, will das Bundesgesundheitsministerium aufkündigen. Seit 1883 ist die soziale Selbstverwaltung ein entscheidendes Element nicht nur der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit seinem Plan, die soziale Selbstverwaltung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes abzuschaffen, legt der Bundesgesundheitsminister die Axt an die sozialen Sicherungssysteme, wie wir sie heute in Deutschland kennen.
Bei der heutigen Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium werden wir dafür werben, dass diese unsinnigen und demokratiefeindlichen Pläne aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, noch bevor er dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt wird. Wir wissen dabei die Sozialpartner, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), an unserer Seite. Deren Spitzenvertreter haben dies ebenso wie der ver.di-Vorsitzende und der Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks auf der Sondersitzung unseres Verwaltungsrates Ende April eindrucksvoll deutlich gemacht.
Bislang bestand der Grundkonsens, dass der GKV-Spitzenverband, seine Mitgliedskassen sowie die Landesverbände der Krankenkassen weder staatliche Einrichtungen noch privatrechtlich organisierte Unternehmen sind. Als Körperschaften öffentlichen Rechts sind sie vielmehr einem gesetzlich definierten, öffentlichen Auftrag verpflichtet. Der Staat gibt ihnen für ihr Handeln einen gesetzlichen Rahmen vor, den sie in eigener Verantwortung ausfüllen und dessen Einhaltung staatlich kontrolliert wird. Sie stellen damit die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung dar, die nach dem Grundsatz der sozialen Selbstverwaltung organisiert und demokratisch durch Sozialwahlen legitimiert ist. Der GKV-Spitzenverband hat als untergesetzlicher Normgeber Entscheidungsbefugnisse mit verbindlicher Wirkung für Patienten, Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer zu treffen, die demokratisch legitimiert sein müssen. Dabei ist die Mitbestimmung der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder des GKV-Spitzenverbandes als starkes Glied der demokratischen Legitimationskette ein prägendes Strukturelement. Während der ehrenamtliche Verwaltungsrat die für die Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes notwendige Systemperspektive abbildet, bilden die Vorstände der Mitgliedskassen im Wesentlichen die auf der Ebene des Krankenkassenhandelns wichtige Wettbewerbsperspektive ab.“