STATEMENT - BERLIN, 08.10.2018 Zuwanderung leistet Beitrag zu stabilen Finanzen

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes.

Im Gespräch mit den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) wies Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, auf die Vorteile der Zuwanderung für die gesetzliche Krankenversicherung hin: „Die innereuropäische Arbeitsmigration, aber auch die Zuwanderung aus dem nichteuropäischen Ausland tragen zu der aktuell guten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung bei.“ Insgesamt werde die gesetzliche Krankenversi-cherung durch die Zuwanderung entlastet.

Insbesondere in Bezug auf den demografischen Wandel trägt Migration zur Stabilisierung der Sozialsysteme bei. „Zum einen“, so Pfeiffer, „kommen vor allem junge Menschen zu uns, die tendenziell geringere Gesundheitsausgaben verursachen als der Durchschnitt der Versicherten.“ Zum anderen bremse Migration den Anstieg des Altersdurchschnitts der gesetzlich Versicherten.

Anstieg sozialversicherungspflichtig Beschäftigter aus dem Ausland

Pfeiffer sagte weiter, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen aus nichteuropäischen Ländern wie Syrien oder dem Irak sei im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 84.000 Personen auf nunmehr 226.000 angestiegen. Gleichzeitig habe sich die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter aus EU-Staaten um 152.000 auf 1.260.000 erhöht.

Eine qualifizierte Zuwanderung könne auf der einen Seite einen wichtigen Beitrag leisten Deutschlands Sozialkassen zu stabilisieren. Gleichzeitig kostet die Fluchtmigration die Sozialversicherungen auch Geld. Dass RND berichtete, dass aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigten, dass zuletzt rund 620.000 erwerbsfähige Flüchtlinge Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Für sie erhalten die Krankenkassen vom Bund Beiträge, doch decken diese nur einen Teil der Ausgaben für die Versicherten. Dazu erklärt Dr. Pfeiffer: „Dies bedeutet zugleich, dass der migrationsbedingte Mitgliederzuwachs im Bereich der ALG II-Bezieher die positiven Arbeitsmarkteffekte der Migration auf die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenversicherung abschwächt.“

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