STATEMENT - BERLIN, 03.09.2013 Auffälligkeiten sind Hinweise, keine Ergebnisse

GKV-Spitzenverband

In seinem Schreiben vom 12. August 2013 hat das Bundesversicherungsamt (BVA) mitgeteilt, dass es bei der Prüfung der Meldedaten der Krankenkassen für den Risikostrukturausgleich im Jahr 2009 zu statistischen Auffälligkeiten gekommen ist. Leider hatte die „Rheinische Post“ in ihrem Bericht über das Schreiben nicht erwähnt, dass es um Daten aus dem Jahr 2009 geht. Die Krankenkassen wurden vom BVA um Aufklärung zu den statistischen Auffälligkeiten gebeten.

Vorhandene Unstimmigkeiten werden nun im direkten Dialog zwischen den jeweils betroffenen Krankenkassen und dem Bundesversicherungsamt geklärt. Eine statistische Auffälligkeit bedeutet keineswegs, dass etwas nicht stimmt oder gar falsch gemacht wurde.

Wenn Fehler gemacht werden, egal ob von den Kassen, Ärzten, Kliniken oder anderen Personen, die an der Erstellung der Daten beteiligt sind, sollen diese selbstverständlich korrigiert werden.