PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 10.07.2012 Einigung zwischen Hebammen und Krankenkassen über Ausgleich für steigende Kosten bei Berufshaftpflichtversicherung

GKV-Spitzenverband

Gestern hat eine weitere Verhandlungsrunde zwischen den Verbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie die freiberuflichen Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig und ab 1. Juli 2012 von deutlichen Beitragssteigerungen für ihre Berufshaftpflichtversicherung betroffen sind, finanziell zusätzlich unterstützt werden können.

Die Verhandlungen wurden zu einem guten Ende geführt. Die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung werden vollständig von den Krankenkassen übernommen. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2012.

Konkret heißt dies beispielsweise, dass eine Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich bekommt oder bei einer Hausgeburt 78,- Euro mehr vergütet erhält. Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr.

Da auch für die freiberuflichen Hebammen, die nicht in der Geburtshilfe tätig sind, die Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung leicht gestiegen sind, sind hier ebenfalls relevante Vergütungspositionen angehoben worden.

Honorarsteigerung um über 10 Prozent von Hebammen abgelehnt

Neben dem Ausgleich für die steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung wurde auch über die Steigerung des Honorars für die Hebammen verhandelt. Im Rahmen dieser Verhandlungen hat der GKV-Spitzenverband gestern eine Honorarerhöhung von über zehn Prozent angeboten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen im Interesse der Hebammen sehr weit ausgelegt, um endlich zu einem Abschluss zu kommen. Leider haben die Verbände der Hebammen dieses Angebot kompromisslos abgelehnt und angekündigt, jetzt die Schiedsstelle anzurufen. Der GKV-Spitzenverband ist weiter verhandlungsbereit.

Hintergrund:

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Hebammenleistungen werden entweder durch angestellte oder durch freiberufliche Hebammen erbracht. Die Vergütung der freiberuflichen Hebammen wird zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen einerseits und dem GKV-Spitzenverband andererseits verhandelt.

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