STATEMENT - BERLIN, 30.10.2015 eGK: Sanktionen müssen Verursacher treffen

GKV-Spitzenverband

„Sanktionen machen nur Sinn, wenn sie den Verursacher treffen und nicht undifferenziert eingesetzt werden. Warum sollten Ärzte und Kassen bestraft werden, wenn andere Gesellschafter der gematik oder die Industrie Projekte verzögern und Termine nicht einhalten? Die Krankenkassen haben bereits erhebliche Summen investiert und immer wieder darauf gedrängt, dass das IT-Projekt vorankommt. Eine Motivationshilfe braucht die gesetzliche Krankenversicherung nicht“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund

Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll vor allem den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematikanwendungen endlich voranbringen. Dabei sind auch Sanktionen vorgesehen. Bei Nichteinhalten gesetzter Termine für Projektabschnitte würden die Haushalte der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und des GKV-Spitzenverbandes auf das Niveau des Jahres 2014 minus einem Prozent gemindert und eingefroren. Erst Ende Juni 2015 wurde klar, dass die Industrie ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung des Konnektors nicht einhalten konnte. Ein undifferenziertes Abstrafen dreier Gesellschafter der gematik aufgrund von Säumigkeiten oder technischer Probleme auf der Anbieterseite ist nicht gerechtfertigt.