STATEMENT - BERLIN, 10.06.2009 Verfassungsrichter bestätigen Gesundheitsreform

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter zur Rechtmäßigkeit der Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung (PKV).

"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass ein Basistarif dem Geschäftsmodell der PKV durchaus zumutbar ist. Privatversicherte können künftig sicher von dem Wettbewerbsschub profitieren, der durch die Übertragung der Altersrückstellungen in der PKV erstmals ausgelöst wird. Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können. Hier besteht noch weiterer Reformbedarf“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.