STATEMENT - BERLIN, 23.02.2011 Grundlohnentwicklung sollte Basis der zahnärztlichen Vergütung bleiben

GKV-Spitzenverband

"Das Gesamthonorar für alle Vertragszahnärzte sollte sich auch künftig an der Grundlohnentwicklung orientieren. So kann sicher gestellt werden, dass einerseits die Zahnärzte mit ihren Einnahmen nicht hinter der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zurück bleiben und andererseits es zu keiner Ausgabenexplosion bei den Krankenkassen kommt. Für eine zusätzliche Anhebung, wie derzeit politisch diskutiert, gibt es keinen sachlichen Grund", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der politischen Überlegungen, die Vergütung der Zahnärzte von der Grundlohnentwicklung abzukoppeln und sie deutlich zu erhöhen.