PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 07.03.2011 Arzneimittel-Festbeträge: Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für neun Festbetragsgruppen - Entscheidung fällt im Mai

GKV-Spitzenverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zwischen dem 20.05.2010 und dem 17.02.2011 neun Beschlüsse zu neuen Festbetragsgruppen gefasst. Der GKV-Spitzenverband schlägt hierzu nunmehr konkrete Festbeträge vor: Es handelt sich um vier Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), vier Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen sowie zur Behandlung von Depressionen, der Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms.

Zu diesen neun Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 38 vom 09.03.2011 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet
abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Entscheidung fällt im Mai 2011

Nach dem Stellungnahmeverfahren in der Zeit vom 09.03.2011 bis 05.04.2011, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Mai 2011 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.07.2011 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 260 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge. Für 2011 erwartet der GKV-Spitzenverband durch die bereits beschlossenen Arzneimittel-Festbeträge Einsparungen von rund 5,2 Mrd. Euro.

Dokumente und Links