PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 01.10.2009 Bundesbasisfallwert für Krankenhausleistungen vereinbart

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf einen Bundesbasisfallwert (BBFW) für 2010 festgelegt. Er beträgt 2.935,78 Euro. Damit liegen auch die Korridorgrenzen für die Landesbasisfallwerte fest. Die obere Grenze (2,5 Prozent über BBFW) beträgt 3.009,17 Euro, die untere Grenze (1,25 Prozent unter BBFW) liegt bei 2.899,08 Euro. Nach den Regelungen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) werden die Landesbasisfallwerte innerhalb von fünf Jahren an die Korridorgrenze herangeführt.

„Die Selbstverwaltung hat ihren Auftrag erfüllt und entlang der gesetzlichen Vorgaben fristgerecht einen Bundesbasisfallwert vereinbart. Vor dem Hintergrund, dass in diesem wirtschaftlich besonders schwierigen Jahr die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhäuser um 7,5 Prozent auf rund 55 Milliarden Euro steigen, hoffen wir allerdings auf eine gesetzliche Absenkung der Basisfallwerte. Nur so kann der Ausgabenanstieg im kommenden Jahr gebremst werden“, erklärte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.

Zum Hintergrund: Vorsichtige Vereinheitlichung des Preisniveaus

Basisfallwerte sind der entscheidende Preisparameter für Krankenhausleistungen. Die Vergütung einer Krankenhausleistung ergibt im DRG-Fallpauscha­lensystem als Produkt aus Relativgewichte (Fallschwere) und Basisfallwert (Preis).

Im Rahmen der Beratungen zum KHRG konnten sich Bundesregierung und Länder nicht auf ein einheitliches Konzept zum Preisniveau einigen. Am Ende stand eine Lösung, mit der extreme „Ausreißer“ unter den Ländern innerhalb von fünf Jahren an einen bundesweit definierten Korridor herangeführt werden. Um allzu starke Belastungen zu vermeiden, wurde die maximale Absenkung auf 0,3 Prozent begrenzt (Kappung).

Heute kostet der Ersatz eines Hüftgelenks in Rheinland-Pfalz ca. 7.270 Euro, während die gleiche Operation in Schleswig-Holstein nur mit 6.570 Euro vergütet wird. Da ist ein Preisunterschied von mehr als zehn Prozent, obwohl die Krankenkassen bundesweit für jeden Patienten gleich viel Geld bekommen, unabhängig davon, in welchem Bundesland er operiert wird.

Fallwertsteigerungen in den neuen Bundesländern

Modellrechnungen zu den Auswirkungen zeigen, dass alle neuen Bundesländer unterhalb des vereinbarten Korridors liegen. Hier kommt es entsprechend der gesetzlichen Regelung zu einer Anhebung der Landesbasisfallwerte. Spiegelsymmetrisch werden die Krankenkassen in den neuen Bundesländern durch die Regelung belastet. Marginal werden auch die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen profitieren. Absenkungen stehen in Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz an. In Ländern, die im Korridor liegen, hat die Regelung keinen Einfluss (Niedersachsen, Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern).

Anders als die Konvergenzphase auf Landesebene, ist die Konvergenz zum Bundesbasisfallwert nicht symmetrisch ausgestaltet. Daraus ergibt sich eine Mehrbelastung der GKV im zweistelligen Millionenbereich.

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