Bereits in der Startphase des Sonderprogramms Hygiene, also von August 2013 bis Dezember 2014, haben die gesetzlichen Krankenkassen 66 Millionen Euro für verschiedene personelle Maßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Diese Gelder flossen zusätzlich zur „normalen“ Vergütung der Krankenhausleistungen. Nahezu 1.000 Krankenhäuser der fast 1.600 anspruchsberechtigten Häuser in Deutschland haben bisher davon profitiert, listet der jetzt ans Bundesgesundheitsministerium übergebene erste Bericht zum Sonderprogramm auf.
Krankenhäuser haben sicherzustellen, dass sie die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. In besonderem Maße gilt dies für resistente Erreger. Hierzu verpflichtet das Infektionsschutzgesetz die Krankenhäuser. „Das Sonderprogramm Hygiene kann hierbei eine zusätzliche Hilfestellung geben. Es entlässt die Krankenhäuser jedoch nicht aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung zum Schutz der Patienten für umfassende Hygiene Sorge zu tragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Durch das Sonderprogramm werden von 2013 bis 2020 für die Verbesserung der Krankenhaushygiene insgesamt ca. 365 Mio. Euro von allen Kostenträgern bereitgestellt. Gefördert wird die Einstellung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern, aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hygiene für Klinikmitarbeiter und externe Beratungen durch Hygieneexperten. Entscheidend für die Förderung von Maßnahmen für Hygienepersonal ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Erfüllt ein Krankenhaus diese Empfehlungen bisher noch nicht, kann es Gelder aus dem Förderprogramm beantragen. Die zusätzlichen Mittel erhalten die Kliniken durch Zuschläge, die sie entweder mit den Krankenkassen vereinbaren oder in der Startphase vorläufig selbst festlegt haben.
Was wurde genau in 2013/2014 gefördert?
Mit 37 Millionen Euro wurde mehr als die Hälfte des Geldes für die Einstellung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten vereinbart. Die Finanzierungsregelung greift auch dann, wenn kein zusätzliches Personal eingestellt wird, sondern Hygienepersonalstellen intern besetzt und Teilzeitstellen aufgestockt werden.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für pflegerisches und ärztliches Hygienepersonal bilden die zweite Säule des Sonderprogramms und wurden mit 15 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen ca. 4 Millionen Euro für Beratungen durch externe Krankenhaushygieniker und weitere ca. 10 Millionen Euro, für die noch keine konkreten personellen Maßnahmen vereinbart wurden.
Nachhaltiger Effekt noch ungewiss
Ob aus den zur Verfügung gestellten Geldern tatsächlich Stellen erwachsen sind, kann erst durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig nachgewiesen werden. Bei vielen Krankenhäusern müssen die Krankenkassen noch auf die Nachweise aus den Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2013/14 warten.
„Es kommt auf die Krankenhäuser an, die notwendige Kompetenz in Sachen Hygiene durch die Beschäftigung des erforderlichen Hygienepersonals, aber auch durch Qualifizierungsmaßnahmen oder ggf. externe Experten zu garantieren“, so v. Stackelberg. „Die personelle Ausstattung ist nur ein Baustein, wenngleich ein wichtiger. Letztlich kommt es darauf an, die Regelungen zum Infektionsschutz konsequent umzusetzen und das ist Teil der Kernkompetenz eines jeden Krankenhauses.“