PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 14.12.2023 GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für vierte Amtsperiode

GKV-Spitzenverband

Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die dritte Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2023. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat gestern in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die vierte Amtsperiode von 2024 bis 2029 gewählt.

Der Verwaltungsrat hat 51 Mitglieder. Davon entfallen auf

  • die Ersatzkassen (EK) 15 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in.

Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2023) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Angelika Kappe von der AOK Hessen. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde erneut der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher von der Bosch BKK.

Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2024 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden.

Hintergrund

Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je eine/einen Versicherten- und eine/einen Arbeitgebervertreter/in als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versichertenvertreter/innen und keine/keinen Arbeitgebervertreter/in stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes.

Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes.

Dokumente und Links