STATEMENT - BERLIN, 20.10.2023 Das Transparenzverzeichnis führt zu einer besseren Krankenhausversorgung

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Zum im Bundestag beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband:

„Das Krankenhaustransparenzgesetz schafft endlich die Voraussetzung für eine umfassende Information der Patientinnen und Patienten über die Leistungen und die Qualität der Krankenhausversorgung. Wir begrüßen, dass nun mehr Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Patientinnen und Patienten müssen wissen können, wie ein Krankenhaus u. a. mit Personal ausgestattet ist, wie die Notfallversorgung organisiert ist und welche Leistungen dort zukünftig angeboten werden sollten.

Die Verpflichtung der Krankenhäuser, aktuelle Informationen und Daten unverzüglich zu übermitteln, ist ein echter Fortschritt. Außerdem bringt es einen wichtigen Mehrwert, dass es Angaben darüber gibt, wenn Länder Ausnahmen von der Erfüllung der Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erteilen. All diese Informationen schaffen zusammen Klarheit und Transparenz darüber, was ein Krankenhaus in welcher Qualität für die Patientinnen und Patienten leistet. Das Transparenzverzeichnis wird zu einer besseren Krankenhausversorgung führen.“

Liquiditätsmaßnahmen sind zielgerichtet

„Die Liquiditätsmaßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser sind angemessen. Sie helfen zielgerichtet bei der Überbrückung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Nach wie vor fehlen den Krankenhäusern jedoch jedes Jahr rund vier Milliarden Euro an Investitionsmitteln von den Ländern. Derzeit tragen die Krankenkassen diese Zahlungen faktisch über die Betriebskosten mit. Forderungen der Länder, nun noch weiter die Betriebskosten zu erhöhen, ist deshalb eine klare Absage zu erteilen. Die Länder müssen auch in die Pflicht genommen werden, wenn es darum geht, konkrete und zielgenaue Lösungen für einzelne in Schieflage geratene Kliniken zu finden. Insbesondere mit Blick auf die vor uns liegende Reform der Krankenhauslandschaft dürfen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht belastet werden.“