STATEMENT - BERLIN, 27.07.2022 Kurzfristige Entlastung, keine Lösung struktureller Probleme

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes.

Dr. Doris Pfeiffer

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in einer ersten Reaktion:

„Wir müssen leider feststellen, dass auch mit dem Kabinettentwurf weiterhin nur kurzfristige Entlastungseffekte erreicht, die strukturellen Probleme hingegen nicht gelöst werden. Darunter werden vor allem die Beitragszahlenden leiden, die die Hauptlast der erforderlichen Mehreinnahmen aufbringen sollen. Neben dem Zugriff auf die von den Beitragszahlenden angesparten Reserven von rd. 4 Mrd. Euro werden sie ab 2023 höhere Zusatzbeiträge zahlen müssen – gerade angesichts der hohen Inflationsrate und der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung ist das aus unserer Sicht ein falsches Signal. Vielmehr erfordert die ökonomische Krise nachhaltige Maßnahmen und durchgreifende, echte Strukturreformen, um die vorhandenen Effizienzpotentiale etwa im Krankenhaus-Bereich oder bei den Arzneimitteln zu heben. Dazu gehört auch, dass der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht wird und die Finanzierung seiner originären Aufgaben, vor allem bei der Krankenversicherung der ALG II-Empfangenden, übernimmt.

Zumindest wird das problematische Beitragssatzanhebungsverbot für 2023 ausgesetzt und das sogenannte Schonvermögen auf 3 Mio. Euro je Kasse erhöht. Nach wie vor kritisch ist aber die zwangsweise Abführung von Reserven, die die Kassen ja nicht zuletzt zur gegebenenfalls nötigen Dämpfung von Beitragssteigerungen gebildet haben. Diese stellt einen massiven Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Problematisch bleibt auch die vorgesehene Begrenzung der Kassenreserven auf eine halbe Monatsausgabe. Gerade vor dem Hintergrund erhöhter Ausgabenrisiken der einzelnen Kassen und des daraus resultierenden Risikos für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung halten wir diese Limitierung in der Höhe nicht für ausreichend, um die Finanzstabilität der GKV sicherzustellen.“