STATEMENT - BERLIN, 21.12.2020 Mehr Geld für Kinderkliniken auf dem Land

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis

Um die Schließung von Krankenhäusern in dünn besiedelten Regionen zu verhindern, erhalten im kommenden Jahr erstmals 59 Kinderkliniken in ländlichen Gebieten eine pauschale Förderung der gesetzlichen Krankenkassen in Millionenhöhe.

„Jeder Mensch muss überall im Land gut versorgt werden können“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Damit das auch dauerhaft für unsere Kleinsten gilt, bekommen von Dithmarschen über Sachsen bis nach Niederbayern 59 ländliche Kinderkliniken erstmals bis zu 400.000 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr“, so Stoff-Ahnis weiter.

Bisher können ländliche Kliniken bereits eine pauschale Förderung erhalten, wenn sie eine Fachabteilung für innere Medizin und Chirurgie oder für Geburtshilfe haben. Neu hinzu kommen ab 1. Januar Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Insgesamt werden so im kommenden Jahr 140 Kliniken mit zusammen fast 70 Millionen Euro gefördert.

Ob eine Klinik gefördert wird, hängt unter anderem von der Versorgungssituation vor Ort ab. Ein Krankenhaus wird finanziell unterstützt, wenn durch die Schließung die Anfahrtswege für die Bevölkerung in der betroffenen Region deutlich länger würden.

GKV-Kliniksimulator zeigt, welche Kliniken für die Versorgung unverzichtbar sind!

Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn eine Versicherte oder ein Versicherer im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung (Innere Medizin und Chirurgie), der Geburtshilfe oder der Kinder-und Jugendmedizin aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus dieser Versorgungsbereiche dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. Damit ist der GKV-Kliniksimulator ein wichtiges Instrument für eine patientenorientierte Zukunftsplanung und Sicherung der Patientenversorgung.

Der GKV-Kliniksimulator zeigt“, so Stoff-Ahnis, „wo die Kinderkliniken liegen und wo Versorgungslücken entstehen, wenn man sie schließt. Mit der Kombination aus GKV-Kliniksimulator und den zusätzlichen Geldern für ländliche Kinderkliniken wollen wir dafür sorgen, dass auch künftig überall in Deutschland Kinderkliniken greifbar sind. Innerhalb der Solidargemeinschaft der 73 Millionen gesetzlich Versicherten müssen wir gemeinsam die Versorgung der Kinder ganz besonders im Blick behalten.“

2021 werden insgesamt 140 Kliniken gefördert

Im kommenden Jahr erhalten 140 ländliche Krankenhäuser eine pauschale Förderung von 400.000 – 800.000 Euro je Krankenhaus. Damit unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen direkt alle Kliniken, die für die flächendeckende Grundversorgung oder die Geburtshilfe notwendig sind. Erstmals werden ab dem kommenden Jahr Kliniken mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin extra gefördert. Insgesamt erhalten die bedarfsnotwendigen Landkrankenhäuser im kommenden Jahr eine Pauschalförderung [Förderung über die Pauschalen] in Höhe von 68,4 Millionen Euro. Der Pauschalzuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.

Höhe der Zuschläge

Wer ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400.000 Euro Pauschalförderung. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu. Ein Krankenhaus, dass über die Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe und eine Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin (inkl. Basisnotfallversorgung Kinder) verfügt, erhält somit im nächsten Jahr 800.000 Euro Pauschalförderung für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser. Damit verdoppelt sich die maximale Förderung von bisher 400.000 Euro.

  • 100 Krankenhäuser erhalten 400.000 Euro
  • 16 Krankenhäuser erhalten 600.000 Euro
  • 24 Krankenhäuser erhalten 800.000 Euro

Ermittlung der zuschlagsberechtigten Krankenhäuser

Grundlage für die Erstellung der Liste sind die im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen definierten Kriterien: 1. geringer Versorgungsbedarf, 2. bedarfsnotwendige Fachabteilungen und 3. Erreichbarkeitsmaß. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Vorgaben des G-BA für

  • Grundversorger, die mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten,
  • Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe und
  • Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder nach den G-BA Notfallstufen-Regelungen erfüllen.

Dokumente und Links