Fokus: Verwaltungskosten und Anzahl der Krankenkassen

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen machen einen relevanten, aber relativ geringen Teil der Gesamtausgaben aus. 2024 lag ihr Anteil bei 3,86 Prozent. Das bedeutet: Rund 96 Prozent der Mittel fließen direkt in die gesundheitliche Versorgung der Versicherten.

ein älterer Mann und eine junge Frau schauen gemeinsam auf einen Laptop

Wie hoch sind die Verwaltungskosten in der GKV?

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machen einen relevanten, aber letztlich nur relativ geringen Anteil der Gesamtausgaben der GKV aus. Während die Krankenkassen im Jahr 2024 für Leistungsausgaben insgesamt 312,3 Mrd. Euro aufwendeten, betrugen die Netto-Verwaltungskosten 12,6 Mrd. Euro. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben betrug damit 3,86 Prozent. Betrachtet man die Leistungsausgaben, die rund 95 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, so entfallen allein auf die drei ausgabenstärksten Leistungsbereiche – die Krankenhausversorgung (102,2 Mrd. Euro), die Arzneimittelversorgung (55,2 Mrd. Euro) und die vertragsärztliche Versorgung (50,3 Mrd. Euro) – rund zwei Drittel der Leistungsausgaben (alle Angaben aus KJ 1, 2024).

Schaut man zudem auf die Ausgabenentwicklung, ist festzustellen, dass das langfristige Wachstum der Verwaltungskosten deutlich unter der Entwicklung der Leistungsausgaben liegt: Zwischen 2014 und 2024 stiegen die Leistungsausgaben der GKV um 61 Prozent, während die Verwaltungskosten um 26 Prozent zunahmen.

Anteil Netto-Verwaltungskosten an Ausgaben gesamt
(abzgl. erstatteter Verwaltungskosten z. B. von Renten-, Pflegeversicherung, Bundesagentur für Arbeit)
Netto-Verwaltungskosten
absolut
Netto-Verwaltungskosten
je Versicherten
3,86 Prozent (2024) 12,63 Mrd. Euro (2024) 169,54 Euro (2024)
4,12 Prozent (2023) 12,63 Mrd. Euro (2023) 170,04 Euro (2023)
4,28 Prozent (2022) 12,36 Mrd. Euro (2022) 167,92 Euro (2022)
Quelle: amtliche Statistiken, endgültige Rechnungsergebnisse (KJ 1)    

Blick über den Tellerrand - wie hoch sind die Verwaltungskosten in der PKV?

Anzahl Vollversicherte Verwaltungskosten insg. (Verwaltungsausgaben + Abschlussaufwendungen) Verwaltungskosten je Vollversicherten
8,739 Mio (2024) 4.840,6 Mio. Euro (2024) 553,9 Euro (2024)
8,710 Mio. (2023) 4.513,0 Mio. Euro (2023) 518,1 Euro (2023)
8,705 Mio. (2022) 4.120,4 Mio. Euro (2022) 473,3 Euro (2022)
Quelle: PKV Zahlenportal, eigene Berechnungen    

Die Verwaltungskosten im Jahr 2024 sind mit rd. 554 Euro pro Vollversicherten bei der PKV mehr als drei Mal so hoch wie die Verwaltungskosten pro Versicherten bei der GKV. Derzeit gibt es 39 private Krankenversicherungen, die zusammen lediglich 8,7 Mio. Vollversicherte absichern.

"Während bei den gesetzlichen Krankenkassen von einem Euro lediglich vier Cent für Verwaltung ausgegeben werden, sind es bei der privaten Krankenversicherung mit ca. zehn Cent rund zweieinhalbmal so viel“

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Was zählt alles zu den Verwaltungskosten in der GKV?

Die Verwaltungskosten gliedern sich in:

  • „sächliche Verwaltungskosten“ wie Mieten und Nebenkosten für Gebäude, Aufwendungen für die Unterhaltung von Immobilien, Aufwendungen für Digitalisierung und Telekommunikation, Hard- und Software, Kosten für Aufklärung und Beratung der Versicherten, Werbungskosten, Geschäftsbedarf u. Ä.
  • „persönliche Verwaltungskosten“ - umfassen vornehmlich Gehälter von Beschäftigten der Krankenkassen
  • darüber hinaus u. a. Kosten für Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patientenberatung, Servicestellen der Rehabilitationsträger, für den Medizinischen Dienst und vieles andere mehr

Hinter den Verwaltungskosten stehen also echte Dienstleistungsaufwendungen für die Versicherten.

Die persönlichen Verwaltungskosten, also vor allem Gehälter, machen mit circa 85,5 Prozent den größten Anteil der gesamten Verwaltungskosten der GKV aus. Der Grund liegt auf der Hand: Die Betreuung der Versicherten wird vor allem durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Krankenkassen gewährleistet. Über die „normale“ Beratungs- und Betreuungsarbeit hinaus sind zum Beispiel Aufgaben wie die Entwicklung und Umsetzung von neuen innovativen Versorgungsmodellen, die Betreuung von Modellprojekten und Telefonhotlines für Versicherte sehr personalintensiv.

Was ließe sich einsparen, wenn man die Anzahl der Krankenkassen reduzierte?

Unveränderter Betreuungsaufwand

Krankenkassen betreuen im Durchschnitt mit etwa zwei Mitarbeitenden je 1.000 Versicherte. Bei Fusionen von Krankenkassen bleibt die Zahl der Versicherten unverändert – und damit auch der grundsätzliche Betreuungsbedarf. Zwar lassen sich für bestimmte Verwaltungsprozesse mit größeren Fallzahlen gewisse Größen- und damit Kostenvorteile erzielen, doch die Erfahrung zeigt, dass sich damit die Verwaltungskosten nur in begrenztem Umfang reduzieren lassen. Denn unverändert bleibt die sozialrechtlich geprägte gesetzliche Krankenversicherung eine komplexe und personalintensive Dienstleistung.

Kassenzahl ohnehin rückläufig

Gleichwohl ist die Anzahl der Krankenkassen seit Jahrzehnten rückläufig. Bestanden im Jahr 1993 – also vor Öffnung des Mitgliederwettbewerbs im Jahr 1996 – noch über eintausend Krankenkassen, so sind es heute noch 93. Davon sind 21 betriebsbezogene Krankenkassen, die nur den im jeweiligen Betrieb Beschäftigten offen stehen. Die FinanzKommission Gesundheit schrieb in ihrem Ende März 2026 veröffentlichten Bericht mit Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV: "Mit Blick auf eine mögliche Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen ist darauf hinzuweisen, dass die 20 größten Krankenkassen aktuell bereits 84 Prozent aller GKV-Mitglieder versichern. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Krankenkassen nur regional geöffnet ist (unter anderen die Ortskrankenkassen) und die regionale Marktkonzentration bereits heute sehr groß ist. So liegt der Marktanteil der jeweils fünf größten Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern zwischen 68 und 85 Prozent (Datenstand: 1. Juli 2025). ... Empirisch zeigt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten. Es gibt kleinere und größere Krankenkassen mit deutlich unter- beziehungsweise überdurchschnittlichen Verwaltungsausgaben."

Der Konzentrationsprozess erfolgt im Wesentlichen über freiwillige Vereinigungen von Krankenkassen. Nur sehr wenige Krankenkassen wurden bislang aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit von den Aufsichtsbehörden geschlossen.

Rückläufig ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden der Krankenkassen. So sank in der letzten Dekade der Personalbestand trotz gleichzeitig steigender Versichertenzahlen – vornehmlich durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – von rd. 136.000 Vollzeitstellen im Jahr 2015 auf 132.000 Vollzeitstellen im Jahr 2024 (-3,1 Prozent). Die Anzahl der Versicherten nahm hingegen im gleichen Zeitraum um etwa 3,8 Mio. Personen von rd. 70,7 Mio. auf rd. 74,6 Mio. zu (+5,4 Prozent).

D.h. es besteht bereits ein klarer Trend zu weniger Krankenkassen mit weniger Personal, der aus freiwilligen Vereinigungen und zunehmender Digitalisierung resultiert. Das gelebte Prinzip, der Staat gestaltet den Wettbewerbsrahmen und die beteiligten Marktteilnehmer entscheiden, welche Krankenkassen sich durch Vereinigungen effzienter aufstellen können, hat sich bewährt und sollte nicht verändert werden.

„Von weit über tausend Krankenkassen in den 90er Jahren sind heute nur noch 93 an der Versorgung beteiligt und stehen im Wettbewerb um gute Versorgung und guten Service. Stand heute sind die gesetzlichen Krankenkassen das gute Beispiel dafür, wie Versorgung und Verwaltung schlank organisiert und laufend optimiert werden kann. Wenn alle Bereiche in unserem Gesundheitssystem so veränderungsbereit wären wie die Krankenkassen, wären viele Probleme sicherlich längst gelöst.“

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Blick über den Tellerrand – das Beispiel Österreich

Nach langjährigen Debatten über eine Reform der Sozialversicherung hatte der Gesetzgeber in Österreich im Dezember 2018 beschlossen, die bis dahin bestehenden 21 Sozialversicherungsträger auf nur noch fünf zu reduzieren. So wurden u. a. die neun jeweils ein Bundesland umfassenden Gebietskrankenkassen (GKK) zum 1. Januar 2020 zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Daneben wurden vier betriebsbezogene Krankenkassen aufgelöst und ihre Versicherten der ÖGD zugewiesen; weitere Träger wurden zu größeren Einheiten fusioniert. Reformziel war – neben einer Harmonisierung der Leistungen – ausdrücklich die Senkung des Verwaltungsaufwands. In seiner Folgenabschätzung zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz ging der Gesetzgeber davon aus, dass sich der Personal– und Sachaufwand in der Verwaltung von 2020 bis Ende 2023 um 30 Prozent reduzieren würde und damit in diesem Zeitraum Einsparungen von rd. 1 Mrd. EUR möglich seien. Doch die Zwischenbilanz aus dem Jahr 2022 war ernüchternd: Der Rechnungshof Österreich stellte keine Einsparungen, sondern einen Mehraufwand von rd. 215 Mio. Euro fest (Rechnungshof Österreich, Reform der Sozialversicherungsträger, Bericht 2022/41/Fusion).

Wettbewerb in Deutschland ist ein Vorteil

Anders als in Österreich sind gesetzlich Versicherte in Deutschland frei in der Wahl ihrer Krankenkasse. Der Wettbewerb dient dem Ziel, durch ökonomische Anreize zum einen Servicequalität und Versichertenorientierung der Krankenkassen zu erhöhen (Mitgliederwettbewerb), zum anderen Innovations- und Kostendruck im Vertragswesen zu erzeugen (Vertragswettbewerb). Mit der wettbewerblichen Öffnung der Krankenkassen im Jahr 1996 wurde ein tiefgreifender Konzentrationsprozess in Gang gesetzt, der bis heute anhält. Grundsätzlich gilt dabei: Eine zu starke (ggf. gesetzlich vorgegebene) Konzentration würde den bestehenden Wettbewerb schwächen. Wichtig ist, dass marktbeherrschende Strukturen (auch im Verhältnis zu den Vertragspartnern der Krankenkassen) vermieden werden und für die Versicherten hinreichende Wahlmöglichkeiten verbleiben.