PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 15.01.2016 Erste Hebammen haben Geld für Haftpflichtausgleich erhalten – Probleme bei DHV-Hebammen

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Heute haben die ersten der rund 3.000 freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe einen finanziellen Ausgleich für die im letzten Sommer gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung erhalten. Der GKV-Spitzenverband konnte den Hebammen auf Antrag jeweils zwischen 3.270 Euro für ein halbes Jahr und 6.540 Euro für ein Jahr – je nach tatsächlicher Versicherungshöhe – überweisen. Damit die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen werden kann, muss die einzelne Hebamme lediglich das auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes verfügbare Antragsformular komplett ausfüllen sowie vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

„Wir sind froh, dass das Ausgleichsverfahren schnell und unbürokratisch angelaufen ist und die Hebammen vor Ort nun ihr Geld für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten können. Das zeigt, dass die von der Schiedsstelle im September 2015 festgelegten Regelungen zum Haftpflichtausgleich funktionieren“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

„Umso unverständlicher ist es für uns“, so v. Stackelberg weiter, „dass der Deutsche Hebammenverband e. V. vor dem Sozialgericht Berlin einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen den Schiedsspruch eingereicht hat. Würde das Gericht diesem Antrag stattgeben, könnten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ebenfalls eingelegte Klage des Deutsche Hebammenverbandes, mit der erst in einigen Jahren zu rechnen ist, überhaupt keine Zahlungen für den Haftpflichtausgleich mehr erfolgen. Betroffen hiervon wären nicht nur die Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes, sondern alle anspruchsberechtigten Hebammen. Der GKV-Spitzenverband wird dem Antrag des DHV auf einstweiligen Rechtschutz entgegentreten und bis zu einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung die Sicherstellungszuschläge auszahlen. Schließlich sollen nicht sämtliche Hebammen unter den Entscheidungen des DHV leiden.“

Aufgrund der anhängigen Gerichtsverfahren können die Zahlungen allerdings nur vorläufig und unter Vorbehalt erfolgen.

Deutscher Hebammenverband liefert nun doch keine Versicherungsunterlagen

Für die ca. 2.300 Hebammen mit Geburtshilfe, die Mitglied im Deutsche Hebammenverband (DHV) sind, dürfte sich ein finanzieller Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung jedoch verzögern. Anders als der DHV noch Anfang Dezember 2015 angekündigt hatte, erklärte er in einer Vertragsverhandlung Mitte Dezember 2015, dass er dem GKV-Spitzenverband die kompletten Unterlagen der Gruppenhaftpflichtversicherung seiner Mitglieder nun doch nicht zur Verfügung stellen werde. Der Rückzug ihres Verbandes von dem einst unterbreiteten Angebot bedeutet für die einzelnen DHV-Hebammen unter Umständen nicht nur einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand, sondern auch Zeit- und Geldverlust.

Jede DHV-Hebamme muss nun selbst beim Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, die fehlenden Versicherungsunterlagen anfordern, um sie dem Antrag auf Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung an den GKV-Spitzenverband beizufügen. Fehlen Teile der erforderlichen Versicherungsunterlagen, ist der GKV-Spitzenverband nach der Entscheidung der Schiedsstelle verpflichtet, pro Hebamme 250 Euro pro Jahr von der Ausgleichssumme abzuziehen.

„Ich appelliere an den Deutschen Hebammenverband im Sinne seiner Mitglieder zu handeln, statt die Eigeninteressen des Verbandes oben anzustellen. Noch hat der Verband es in der Hand, finanzielle Nachteile für seine Mitglieder zu verhindern“, warnt v. Stackelberg.

Hintergrund: Ausgleich Berufshaftpflichtversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleicht Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung aus, die direkt mit der Berufsausübung der Hebammen zu Lasten der GKV zusammenhängen. Versicherungsbestandteile, die damit nichts zu tun haben (z. B. Hundehalterversicherung oder private Haftpflichtversicherung), werden aus dem Ausgleich herausgerechnet. Pro Jahr übernimmt die GKV damit zwischen 4.000 bis über 6.500 Euro pro Hebamme (je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie). Bisher war ein Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung anteilig in den einzelnen Leistungspositionen enthalten, die die Hebammen bei der Betreuung einer Geburt abrechnen konnten. Im neuen Verfahren werden die Positionen um den Großteil dieser Anteile bereinigt; der Haftpflichtausgleich erfolgt jetzt im Wesentlichen über den GKV-Spitzenverband. Damit ist nun, wie vom Gesetzgeber angestrebt, ein individueller Haftpflichtkostenausgleich für Geburtshebammen gewährleistet.

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