PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 12.09.2012 Schiedsstelle muss über Hebammenvertrag entscheiden

GKV-Spitzenverband

Der Vertrag inklusive der Vergütungen der freiberuflichen Hebammen wird zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Die Verhandlungspartner haben sich letztmalig auf eine Vergütungserhöhung ab dem 1. Juli 2010 verständigt. Seit mehr als 1 ½ Jahren laufen Vertragsverhandlungen für eine Überarbeitung des Vertragstextes zzgl. einer weiteren Erhöhung der Vergütung für Hebammenleistungen. Die Hebammenverbände fordern aktuell eine über 40%ige Erhöhung der Vergütungen.

Bereits im Sommer wurde die Vergütung angehoben, um die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflicht und für Materialkosten auszugleichen. So erhalten freiberufliche Hebammen z. B. pro Hausgeburt 78,00 Euro zusätzlich und pro Geburtshausgeburt 25,60 Euro mehr. Gleichzeitig wurde die Materialpauschale für die Geburt auf 52,36 Euro nahezu verdoppelt (vorher 35,02 Euro). Übrig blieb nun noch die Anhebung der Vergütung der eigentlichen Leistungen.

Die vom GKV-Spitzenverband im Juli angebotene Vergütungserhöhung um über 10 % wurde bereits vor zwei Monaten von den Hebammenverbänden abgelehnt.

Gestern wurde nun mit einem Spitzengespräch ein letzter Versuch zur Einigung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe unternommen. Denn zwischenzeitlich ist klar, dass viele gesetzliche Neuerungen ab Ende September 2012 eine komplette Überarbeitung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe notwendig machen. Erstmalig sieht der Gesetzgeber vor, dass die Vertragsparteien auch Qualitätsanforderungen zu vereinbaren haben. Obwohl der GKV-Spitzenverband nunmehr eine zweistufige Erhöhung angeboten hatte, die weit über die bisherigen zehn Prozent hinausgeht, wurde auch dieses Angebot von der Hebammenseite abgelehnt.

Vergütungssituation von Hebammen

Hebammen werden nach feststehenden Pauschalen bzw. nach angefangenen Zeiteinheiten vergütet. Die Vergütungssätze sind zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden. Derzeit bezahlen die Krankenkassen z. B. für tagsüber erbrachte Leistungen:

  • für jede angefangene halbe Stunde 15 Euro bei der Vorsorge,
  • für die Nachsorge oder Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten 27 Euro, unabhängig ob diese nur 10 oder z. B. 40 Minuten dauert,
  • für eine Hausgeburt über 620 Euro als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden Leistungen wie Naht, Wegegeld usw.), unabhängig davon, ob diese fünf oder max. 11 Stunden dauert,
  • für eine Geburtshausentbindung knapp 500 Euro als Grundgebühr (neben weiteren anfallenden o. g. Leistungen zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 700 Euro).

Die Vergütungen für entsprechende Tätigkeiten in der Nacht sind deutlich höher. Daneben erhöhen die Hebammen ihre Einkünfte noch mit privaten Leistungen, die sie direkt mit den Schwangeren, Wöchnerinnen und jungen Müttern abrechnen (wie Säuglings-Erste-Hilfe-Kurse, Rufbereitschaftspauschalen o. ä.)

Nach dem endgültigen Scheitern der Vertragsverhandlung im Spitzengespräch am 11. September 2012, wird nunmehr die Schiedsstelle den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe festsetzen müssen.

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