GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 12.09.2008 Verbindliche Expertenstandards zur Qualität in der Pflege – der erste Schritt ist getan

GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen

Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde festgelegt, dass auf der Bundesebene die Vertragspartner für die Pflege verbindliche Pflege-Qualitätsstandards festzulegen haben. Der erste Schritt dahin wurde getan: Gestern Abend verständigten sich die oben genannten Institutionen gemeinsam und einstimmig auf eine konkrete Verfahrensordnung, um diese Standards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege zu entwickeln.

Die Expertenstandards werden die Qualität in der Pflege weiter verbessern. Denn die neuen Standards werden für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich sein. Damit hat sich die Selbstverwaltung noch vor Ablauf der vom Gesetz vorgesehenen Frist am 30.09.2009 geeinigt. Das wichtige Thema der Qualität in der Pflege wird damit expertenbasiert weiterentwickelt und konsensorientiert in die Pflegepraxis eingebracht.

Wie werden die Standards konkret entwickelt?

Auf Vorschlag der beteiligten Institutionen wird die Entwicklung eines Standards, z. B. zur Dekubitus–Vorbeugung, beschlossen und ausgeschrieben. Das beauftragte pflegewissenschaftliche Institut erarbeitet den Entwurf für einen Expertenstandard. Dieser wird dann mit den verschiedenen Akteuren diskutiert. Dabei werden die Betroffenen ebenso wie die Praxis und Fachöffentlichkeit einbezogen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine modellhafte Implementierung. Anschließend entscheiden die Vertragspartner (die Herausgeber dieser Pressemitteilung) gemeinsam über die Einführung des Expertenstandards. Damit ist er verbindlich für alle Institutionen und gilt als Mindeststandard, an den sich alle halten müssen.

Damit wird ein wesentlicher gemeinsamer Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland gegangen. Die Vertragspartner wollen einen möglichst hohen Experten- und Praxisbezug realisieren, um damit die Akzeptanz und Praxistauglichkeit zu stärken.

Die Vereinbarung ist nun durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu genehmigen.

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