PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.09.2008 Länder werden nicht in die Pflicht genommen

GKV-Spitzenverband

Seit Jahren zahlen die Länder zu wenig für die notwendigen Krankenhausinvestitionen. Aber statt sie nun auf konkrete Zahlungen zu verpflichten, kommt es mit diesem Gesetz lediglich zu einer vagen Absichtserklärung. Wir haben die große Sorge, dass die Länder künftig noch weniger Geld für die Krankenhausinvestitionen zur Verfügung stellen. Die bisherigen Versäumnisse der Länder bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen müssen nun die Versicherten und die Arbeitgeber über steigende Beiträge bezahlen.

Die jetzt angekündigten drei Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Krankenhäuser aus den Portemonnaies der Beitragszahler sind höher, als das gesamte jährliche Investitionsvolumen aller Bundesländer. Während die Krankenkassen rund 50 Milliarden Euro pro Jahr an die Krankenhäuser überweisen, zahlen die Bundesländer lediglich rund 2,7 Milliarden Euro. Dieses eklatante Missverhältnis macht deutlich, wo die Finanzprobleme der Krankenhäuser ihren Ursprung haben.

Selbstverwaltung wird ausgebremst

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höhe der Steigerungssumme für die Betriebskosten der Krankenhäuser künftig nicht von den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung ausgehandelt wird, sondern staatlich festgelegt wird. Die Begrenzung des Anstiegs durch die Höhe der Grundlohnsteigerung entfällt. Die Krankenkassen müssen zahlen, aber nur noch der Staat entscheidet. Diesen Weg lehnt der GKV-Spitzenverband entschieden ab.

Wettbewerb fehlt - keine Sonderprogramme für Einzelinteressen

Wettbewerbliche Elemente, die die Versorgung besser und günstiger machen könnten, fehlen in dem Gesetzentwurf völlig. Hier wäre der Einstieg in Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern der richtige Schritt gewesen.

Wenn einzelne Krankenhäuser zusätzliche Pflegekräfte einstellen, weil vor Ort welche fehlen, ist dies ein Schritt innerhalb der Verantwortung der Krankenhäuser. Wir halten es jedoch grundsätzlich für falsch, neben der allgemeinen Krankenhausfinanzierung für einzelne Interessensgruppen Sonderprogramme zu beschließen. Der langfristigen Stabilität eines so komplexen Systems wie der 50 Milliarden schweren Krankenhausfinanzierung sind Sonderprogramme nicht zuträglich.

Dokumente und Links