PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 30.01.2009 Gesetzliche Krankenkassen handeln auf gesetzlicher Grundlage

GKV-Spitzenverband

Zu der Behauptung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Krankenkassen würden Gelder für die Krankenhäuser blockieren, stellt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, klar:

„Den Krankenhäusern geht kein Geld verloren. Zu unterstellen, Kassen würden bewusst Gelder zurückhalten, ist einfach falsch. Noch ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht in Kraft, sondern steckt mitten in den parlamentarischen Beratungen, da wollen die Krankenhäuser schon Geld erhalten. Voraussetzung für die Zahlung von Tarifhilfen an die Krankenhäuser sind verabschiedete Gesetze, nicht deren Entwürfe im parlamentarischen Verlauf. Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden wir zeitnah über konkrete Vereinbarungen mit der DKG sprechen. Selbst die Konjunkturhilfen für Banken werden nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach Verabschiedung eines Gesetzes. Jeder Politikinteressierte weiß, dass man klug beraten ist, alle parlamentarischen Hürden der Gesetzgebung abzuwarten, bevor man agiert.“

Der Gesetzentwurf wird nach derzeitiger Planung am 13. Februar 2009 im Bundesrat abschließend beraten werden und tritt nach seiner Verkündung in Teilen rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

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