STATEMENT - BERLIN, 17.05.2011 Formloser Aufnahmeantrag an neue Krankenkasse reicht

GKV-Spitzenverband

Schließt eine Krankenkasse - wie aktuell die City BKK - müssen sich deren Mitglieder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine neue Kasse wählen und dort die Aufnahme beantragen. Dies kann, muss aber nicht persönlich in einer Geschäftsstelle erfolgen. Es reicht, einen formlosen, persönlich unterschriebenen Brief mit Name, Adresse und gewünschtem Eintrittszeitpunkt per Post oder per Fax an die gewählte Krankenkasse zu schicken. Die neue Krankenkasse wird sich dann mit dem Mitglied in Verbindung setzen und alle weiteren Formalitäten erledigen. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen Hotlines und Online-Formulare zum Beantragen von Neumitgliedschaften an.

Sinnvoll ist es, beim Erstkontakt mit der neu gewählten Krankenkasse darauf hinzuweisen, dass die bisherige Kasse schließt. Zwingend nötig ist diese Angabe aber nicht. Ebenso sind für die Aufnahme in eine neue Krankenkasse keine weiteren Angaben zur Person oder regelmäßig in Anspruch genommenen Leistungen erforderlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung steht für das Solidarprinzip. Es gewährleistet, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch-notwendige Leistungen aus der GKV erhält. Über welche Krankenkasse er sich versichert, kann er frei wählen.

Hier finden Sie die Liste aller Krankenkassen.

Spezielle Informationen für City BKK-Versicherte (Website der City BKK)