Ende vergangenen Jahres hat der GKV-Spitzenverbandes dem Bundesgesundheitsministerium einen Bericht (gemäß § 425 Absatz 1 SGB V) vorgelegt, der einen Überblick über die Umsetzung der durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 eingeführten Maßnahmen durch Krankenkassen sowie ihrer Verbände gibt. „Insgesamt stellt der mit dem ALBVVG gewählte Ansatz mit dem Ziel, eine größere Liefersicherheit durch ein dauerhaft höheres Preisniveau zu erreichen, keinen tragfähigen Lösungsweg dar“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zur WirtschaftsWoche. Es sei, so Stoff-Ahnis weiter, kein Zusammenhang erkennbar, wonach die Medikamente besser verfügbar würden, wenn mehr dafür gezahlt werde. Lieferengpässe seien global zu beobachten. Gegenüber der WirtschaftsWoche betonte Stoff-Ahnis weitere zentrale Punkte aus dem Bericht, nämlich dass der Schlüssel im Kampf gegen Lieferengpässe in einem umfassenden Frühwarnsystem und einer umfassenden Bevorratungspflicht liegen würden.