PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 16.01.2024 Notfallversorgung aus der Patientenperspektive denken – Eckpunkte des BMG gehen in die richtige Richtung

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Die geplanten Integrierten Notfallzentren sind ein echter Perspektivwechsel, denn damit wird die Versorgungsstruktur endlich an dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Die heute vom Bundesgesundheitsminister vorgestellten Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung gehen in die richtige Richtung.

"Für eine bedarfsgerechte Notfallversorgung brauchen wir in Zukunft rund 730 Integrierte Notfallzentren deutschlandweit. Entscheidend ist eine bessere Verteilung in ländlichen Gebieten, damit für alle Menschen ein Integriertes Notfallzentrum in erreichbarer Nähe liegt. Gleichzeitig ist der Überversorgung in Ballungsräumen zu begegnen – allein schon, um genügend Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte genau da zu haben, wo sie für die gute Versorgung der Menschen benötigt werden. Wir brauchen echte Veränderungen, damit die Menschen in Stadt und Land in Zukunft nicht nur gut, sondern vielfach besser als heute versorgt werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist für diese Aufgabe genau der richtige Adressat“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes.

Bei der nun anstehenden Notfallreform kommt es allerdings darauf an, die notwendigen Veränderungen konsequent anzugehen: Für die flächendeckende Versorgung wären nach einer Simulation des GKV-Spitzenverbandes bundesweit etwa 730 Integrierte Notfallzentren (INZ) nötig – das sind mehr, als die Regierungskommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte. Entscheidend neben der Anzahl ist die am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientierte Verteilung der Integrierten Notfallzentren. Demnach muss in Städten eine Auswahl aus mehreren qualifizierten Kliniken getroffen werden, während in ländlichen Regionen auch kleinere Häuser ein Integriertes Notfallzentrum bekommen sollten.

Nach den Plänen des BMG soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden, Anforderungen zur Struktur- und Prozessqualität auszuarbeiten, insbesondere zur technischen und personellen Ausstattung von KV-Notdienstpraxen. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollten sich sowohl die Standortauswahl von INZ als auch deren Öffnungszeiten am Patientenaufkommen orientieren. Daher sollte der Auftrag an den G-BA unbedingt um die Festlegung bundeseinheitlicher Vorgaben zur Standortauswahl sowie zur Festlegung bedarfsgerechter Öffnungszeiten erweitert werden. Nur so kann eine echte Entlastung der Notaufnahmen in den Zeiten eines hohen Patientenaufkommens erreicht werden.

Notaufnahmen weiterentwickeln

In der Notaufnahme soll künftig besser zwischen leichteren und schwereren Notfällen unterschieden werden. Leichtere Notfälle sollen direkt in einer ambulanten Notdienstpraxis am Krankenhaus versorgt werden, schwerere Fälle in der Notaufnahme. Schnittstelle soll, so die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium, ein gemeinsamer Tresen von Klinik und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) sein. Kernaufgabe des gemeinsamen Tresens soll die Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs der Hilfesuchenden auf Basis eines standardisierten Verfahrens sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll hierfür bundeseinheitliche Vorgaben festlegen. Das ist der richtige Ansatz. Wichtig ist es jedoch, die explizite Möglichkeit vorzusehen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen nach klaren Kriterien kein akuter Behandlungsbedarf besteht, in die vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden können.

Hintergrund zur GKV-Simulation

Grundlage der Simulation des GKV-Spitzenverbandes ist zum einen eine bundeseinheitliche Verhältniszahl, also die je Ärztin oder Arzt zu versorgende Bevölkerung in einer Region. Zum anderen sind folgende maximale Kapazitäten je KV-Notdienstpraxis angenommen worden: Bei KV-Notdienstpraxen an Krankenhäusern mit Basisnotfallstufe je zwei Ärztinnen und Ärzte, bei KV-Notdienstpraxen an Krankenhäusern mit erweiterter und umfassender Notfallstufe je fünf Ärztinnen und Ärzte. Es wird von einer Planung auf Kreisebene, für Berlin und Hamburg von einer Planung auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene ausgegangen. Die Auswahl berücksichtigt die Notfallstufen, die stationären Fallzahlen, den Status als Sicherstellungshaus und das Vorhandensein von KV-Notdienstpraxen.