PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 20.03.2014 Bessere Informationen über die Qualität von Kliniken

GKV-Spitzenverband

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Entscheidung für mehr Qualitätstransparenz bei Krankenhäusern getroffen. Bereits seit 2004 gibt es die Verpflichtung, dass alle Krankenhäuser Art und Umfang ihres Leistungsspektrums und des eingesetzten Personals sowie Qualitätsparameter wie zum Beispiel Sterberaten nach Nierentransplantationen oder die Zahl der Wundinfektionen im Internet veröffentlichen müssen. Ab dem Berichtsjahr 2013 müssen nun alle Krankenhäuser auch darüber berichten, ob es in ihren Fachabteilungen erkrankungsbezogene Mengenvereinbarungen mit leitendenden Ärzten gibt (sogenannte Chefarztverträge). Auf dieser Basis können dann die Kranken-haus-Vergleichsportale, etwa die der Krankenkassen, ausgebaut werden. So können sich sowohl Ärzte als auch Patienten besser über einzelne Krankenhäuser informieren als bisher. Praktisch werden diese zusätzlichen Informationen Anfang 2015 Eingang in die Informationsportale finden.

„Leider ist“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, „die Bereitschaft zur Qualitätstransparenz nicht überall gleichermaßen vorhanden. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Kliniken unvollständige Qualitätsberichte erstellen oder überhaupt keine. Das ist nicht länger hinnehmbar! Nach den heutigen Beschlüssen müssen solche Kliniken nun mit Sanktionen rechnen. Das ist gut, denn die Versicherten und die niedergelassenen Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass die Daten vollständig und richtig sind.“

Die in der heutigen Plenumssitzung beschlossene Sanktionsregel sieht ein zweistufiges Vorgehen vor: Krankenhäuser, die ihrer Berichtspflicht erstmals nicht nachkommen, werden ab dem Berichtsjahr 2013 namentlich auf der Internetseite des G-BA gelistet, um unmittelbar transparent zu machen, von welchen Einrichtungen keine gesetzlich geforderten Qualitätsinformationen öffentlich zugänglich sind. Wird auch in den Folgejahren kein Bericht geliefert oder bleibt dieser unvollständig, so wird das entsprechende Krankenhaus mit einem Qualitätssicherungsabschlag von zunächst einem, dann zwei Euro pro Krankenhausfall des Berichtsjahres belegt.

„Mit dem heutigen Beschluss wird die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte und auch im Koalitionsvertrag noch einmal explizit erwähnte vergleichende Darstellung von Qualitätsdaten der Krankenhäuser weniger fehler- oder manipulationsanfällig. Und daran sollten alle Beteiligten ein Interesse haben“, so v. Stackelberg.

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