STATEMENT - BERLIN, 24.06.2016 Brexit: Keine kurzfristigen Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

GKV-Spitzenverband

Das Vereinigte Königreich hat sich in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden. Für Versicherte und Unternehmen, bei denen die Verordnungen über soziale Sicherheit Anwendung finden (Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentenbezieher usw.) treten durch das Ergebnis des Referendums vorläufig keine Änderungen ein. Für die Loslösung des Vereinigten Königreichs von der Europäischen Union gilt eine Frist von zwei Jahren ab der offiziellen Erklärung des Austritts. Diese Frist kann für neue vertragliche Regelungen genutzt werden.