Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Prognoseergebnisse des GKV-Schätzerkreises, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes, erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Mit dem Ergebnis der heutigen Schätzung eines rechnerisch notwendigen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 2,9 Prozent im nächsten Jahr nähert sich der offizielle Zusatzbeitragssatz der Realität an. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2025 bei nur 2,5 Prozent festgelegt. Dagegen liegen die tatsächlich erhobenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen bereits heute bei durchschnittlich 2,94 Prozent.
Mit der aktuellen Schätzung des für 2026 notwendigen Zusatzbeitragssatzes auf einem ähnlichen Niveau wie dem derzeit tatsächlich erhobenen ist jedoch keine Entwarnung verbunden. Denn viele Kassen müssen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen auffüllen und diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf berücksichtigt der Schätzerkreis bei seiner Prognose nicht. Damit wiederholt sich ein Problem aus dem vergangenen Jahr: Auf den ersten Blick scheint die finanzielle Situation stabil, aber wer genauer hinschaut, erkennt, dass weiterhin Beitragsanhebungen zu erwarten sind. Damit bleibt die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen, die 90 Prozent der Bevölkerung versichern und versorgen, weiterhin sehr angespannt.“
Entschlossenes politisches Handeln notwendig
„Das heute auf den Weg gebrachte kleine Sparpaket ist nur ein Notnagel, mit dem die aktuelle Situation verbessert, die grundlegenden Probleme aber nicht gelöst werden. Für einen stabilen Beitragssatz braucht es kurzfristig weitere entschlossene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, insbesondere in den Bereichen Arzneimittel und vertragsärztliche Versorgung. Darüber hinaus bleiben umfassende Strukturreformen notwendig. Es geht darum, die Ausgabendynamik zu brechen, damit Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in Einklang kommen und die Beiträge für die Versicherten und deren Arbeitgeber langfristig stabilisiert werden“, so Blatt.
10-Milliarden-Klage ist und bleibt notwendig
Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden rund zehn Milliarden Euro schuldig.
Dazu betont Blatt: „Seit vielen Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, dass diese rechtswidrige Unterfinanzierung beendet wird. Ohne Erfolg. Immer wieder wurden kurzfristige politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt. Doch nun reicht es den Krankenkassen. Deshalb hat unser Verwaltungsrat im September beschlossen, Klage gegen die unzureichende Finanzierung einzureichen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.“
Hintergrund zum Schätzerkreisergebnis
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, 20 Prozent einer Monatsausgabe als Rücklage vorzuhalten. Aber aufgrund gesetzlicher Maßnahmen sanken die Rücklagen bis Ende 2024 im Gesamtdurchschnitt auf rund 6 Prozent einer Monatsausgabe.
Aufgrund der Ausgabendynamik war es vielen Krankenkassen im laufenden Jahr nicht möglich, ihre Rücklagen wieder auf das gesetzlich vorgegebene Niveau anzuheben. Die Verpflichtung zur Auffüllung besteht in 2026 fort und wird Zusatzbeitragssatzanhebungen erforderlich machen.