PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 26.02.2019 Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis bringt zahlreiche Verbesserungen für GKV-Versicherte

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes

Gernot Kiefer

Im Jahr 2017 erhielten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von 8,07 Mrd. Euro. Dazu gehören u. a. Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Insulinpumpen, Blindenführhunde und Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln.

Erweitertes Leistungsangebot für GKV-Versicherte

Der GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung und Fortschreibung des ca. 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Der aktuelle Stand entspricht den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Damit profitieren GKV-Versicherte von einem verbesserten Hilfsmittelangebot. Sie erhalten u. a. Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten. Dies geht aus dem 2. Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hervor, den der GKV-Spitzenverband Ende Februar 2019 dem Bundesgesundheitsministerium übergeben hat.

„Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen. Neben der neu eingeführten Informationspflicht bietet das überarbeitete Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis allen Versicherten eine höhere Produktqualität und gestärkte Versichertenrechte“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Neue und bessere Hilfsmittel, gestärkte Versichertenrechte

Die Überarbeitung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis hat zu zahlreichen Verbesserungen geführt. Hier einige Beispiele:

  • Mit dem motorbetriebenen und computergesteuerten Exo-Skelett können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen.
  • Mechatronische Fußpassteile und Kniegelenke verhelfen Versicherten sicherer zu gehen, senken das Sturzrisiko und erhöhen die Bewegungsmöglichkeiten.
  • Mit myoelektrisch gesteuerten Armprothesen, die mithilfe von elektrischer Energie angetrieben werden und die noch vorhanden Muskelspannungen des Armstumpfes verstärken, können Nutzerinnen und Nutzer besser greifen und Gegenstände halten.
  • Das Eigengewicht von Rollatoren darf 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten; damit wird die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit tragen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.
  • Die Neuregelung bei der Versorgung mit Elektromobilen schreibt vor, dass der individuelle Nutzungsumfang der bzw. des Versicherten zuvor ermittelt wird; so kann etwa berücksichtigt werden, ob das Elektromobil auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden soll.

Weiterhin wurden mit den Dienstleistungsanforderungen Rahmenbedingungen geschaffen, um individuelle Versorgungsbelange der Patientinnen und Patienten stärker zu berücksichtigen:

Die Dienstleistungsanforderungen richten sich an den Leistungserbringer und umfassen den gesamten von ihm zu verantwortenden Versorgungsprozess. Sie regeln die Beratung und Auswahl des Hilfsmittels, die Abgabe des Hilfsmittels, die Einweisung in den Gebrauch und den Service. Im Sinne des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) dienen die neu formulierten Dienstleistungsanforderungen insbesondere dazu, die Information und Beratung der Versicherten über ihre Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten zu verbessern. So wird im Einzelfall die erforderliche Versorgung im Sinne des Sachleistungsprinzips gestärkt und GKV-Versicherte werden vor ungerechtfertigten Mehrkosten und überteuerten Hilfsmitteln geschützt. Von den Krankenkassen gestellte Hilfsmittel entsprechen den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen.

Die Überarbeitung erfolgte gemeinsam mit vielen Partnern im Gesundheitswesen

In der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für GKV-Versicherte waren zahlreiche Akteure beteiligt: Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, Patientenvertretungen, MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), medizinische Fachgesellschaften, Sachverständige sowie natürlich die Krankenkassen und ihre Verbände. Unter der Projektleitung des GKV-Spitzenverbandes wurden alle Beteiligten eingebunden, um ihre Kenntnisse und Interessen bei der Fortschreibung zu berücksichtigen. Verstärkt wurden neben schriftlichen Anhörungen zu allen Produktgruppen auch mündliche Anhörungen, u. a. der Patientenvertretung, durchgeführt; so wurden Versichertenbedürfnisse gezielt im Fokus gehalten.

Im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2018 wurden die 41 Produktgruppen des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses überarbeitet, fortgeschrieben und aktualisiert. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst ca. 32.500 Produkte in ca. 2.600 Produktarten. Die planmäßige Fortschreibung der Produktgruppen – von A wie „Absauggeräte“ bis Z wie „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ – stellt die Hilfs- und Pflegehilfsmittelversorgung nun auf eine neue Grundlage.

„Die Hilfsmittelversorgung für GKV-Versicherte ist auf einem hohen Niveau – auch im internationalen Vergleich. Wir wissen natürlich, dass es weiterhin viel zu tun gibt. Deshalb sind wir kontinuierlich mit allen Akteuren im Gespräch. Neben den turnusmäßigen Fortschreibungen, die alle fünf Jahre erfolgen, werden wir wie bisher anlassbedingt Produktgruppen fortschreiben - insbesondere mit Blick auf digitale Versorgungsangebote“, so Gernot Kiefer zur Fortschreibung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

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