PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 06.08.2025 Endlich mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

GKV-Spitzenverband

offizielles Portraitfoto Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Oliver Blatt

Heute will das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschließen, die den Pflegeberuf stärken sollen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat das grundsätzliche Ziel, die Kompetenzen der Pflege besser für die Versorgung zu nutzen. Das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG) soll unter anderem den Ausbildungsberuf der Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich ausrichten.

Zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Die Stärkung der Pflegeberufe in unserer Versorgung ist richtig und längst überfällig. Das wertet den Pflegeberuf auf und ist Voraussetzung dafür, dass das vorhandene Fachkräftepotenzial viel besser als bislang eingesetzt werden kann. Es ist sinnvoll, dass qualifizierte Pflegefachpersonen zukünftig beispielsweise bei Diabetes mellitus und chronische Wunden Tätigkeiten wie die Blutabnahme oder den Wundabstrich ohne ärztliche Anordnung übernehmen können. Das Know-how in der Pflege ist da und muss besser für die Versorgung genutzt werden.

Wir würden uns allerdings klarere gesetzliche Rahmenbedingungen wünschen. So bleibt insbesondere die Frage, wie die unterschiedlichen heilkundlichen Leistungsbereiche transparent und rechtssicher miteinander verzahnt werden können, bisher weitgehend ungeregelt. Hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf, um die Umsetzung in der Praxis am Ende nicht unnötigerweise zu erschweren.“

Zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG) erklärt Oliver Blatt weiter:

„Wir begrüßen, dass die in den Bundesländern unterschiedlich ausgestalteten Ausbildungen für Assistenz- und Helferberufe in der Pflege endlich vereinheitlicht werden. Das stärkt den Pflegeberuf und ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung. Innerhalb von 18 Monaten sollen Pflegefachassistenzpersonen unter anderem dazu qualifiziert werden, medizinisch-pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen, die ihnen von der Pflegefachperson übertragen werden. Die generalistische Ausrichtung sorgt außerdem für einen Zugang zu allen Versorgungsbereichen in der Pflege über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Das schafft die Möglichkeit, bundesweit tätig zu sein und bedeutet für die Auszubildenden wertvolle Entwicklungsmöglichkeiten z. B. für eine aufbauende Qualifizierung zur Pflegefachperson.

Dafür ist eine bundesweit garantierte Ausbildungsvergütung richtig und schon lange überfällig. Eine angemessene Vergütung während der Ausbildung macht den Beruf zusätzlich attraktiv. Völlig unverständlich ist für uns jedoch, dass die Kosten für die Ausbildung einmal mehr ungerechterweise auf die Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden abgewälzt werden. Die Verantwortung der Ausbildungsfinanzierung liegen beim Bund und den Bundesländern. Es ist ein Konstruktionsfehler bei der Finanzierung, dass weder die Länder noch der Bund aufgabenadäquat und angemessen an den Kosten beteiligt werden. Damit nimmt die Politik weiter steigende Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in Kauf. Bereits heute schultern die Pflegebedürftigen in der Langzeitpflege 1,76 Mrd. Euro, die als Pflegeausbildungskosten in den Eigenanteilen enthalten sind. Diese Quersubventionierung staatlicher Aufgaben und Zweckentfremdung von Beitragsmitteln und Geldern der Pflegebedürftigen muss endlich ein Ende haben.“