Heute will das Bundeskabinett den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschließen. Wie auch schon im Bundeshaushalt für 2025 sind für die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung über den regulären Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro hinaus keine zusätzlichen Steuergelder für die kostendeckende Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen eingeplant. Stattdessen soll es auch für 2026 lediglich Darlehen geben – was die finanziellen Probleme weder der gesetzlichen Krankenversicherung noch der Pflegeversicherung nachhaltig löst. Dazu erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Wieder einmal macht sich die Bundesregierung mit dieser Haushaltsplanung einen schlanken Fuß und übernimmt nicht ihre Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die bislang von den Krankenkassen getragen werden – und dazu gehören insbesondere die vollständige Gegenfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden und die Finanzierung der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan des Bundes weiterhin nicht eingeplant – obwohl versicherungsfremde Leistungen vom Staat zu bezahlen und nicht einfach den Beitragszahlenden der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufzubürden sind.“
Darlehen sind nicht nachhaltig
„In den Haushalten für 2025 und 2026 sind lediglich Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung vorgesehen. Das ist keine nachhaltige Lösung! Zum einen reichen die Darlehen nicht einmal als Sofortmaßnahmen. Zum anderen verschieben sie die Finanzierungslast letztlich nur in die Zukunft. Denn womit soll die gesetzliche Krankenversicherung die Kredite zurückzahlen? Solange die Schere zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergeht, bleibt der permanente Erhöhungsdruck auf die Zusatzbeitragssätze bzw. auf den Pflegebeitragssatz bestehen, er wird mit Darlehen nur vorübergehend überdeckt – und das ist Augenwischerei. Eine Gesundheitsversorgung auf Pump ist kein überzeugendes Zukunftskonzept.“
Ausgaben auf Einnahmen begrenzen
„Letztlich gilt doch die einfache Wahrheit: Du darfst nicht mehr ausgeben, als du einnimmst. Was wir neben der kostendeckenden Finanzierung versicherungsfremder Leistungen deshalb dringend kurzfristig brauchen, ist das, was wir ein Ausgabenmoratorium nennen. Bedeutet konkret: Vergütungen, Budgets und Honorare dürfen nicht stärker steigen als die Einnahmen. Das ist finanzierbar, gesetzlich gut umzusetzen und langfristig stabilisierend. Und es würde dadurch keine einzige Leistung wegfallen, die Beitragszahlenden und die Wirtschaft würden aber entlastet. Mittel- und langfristig geht an durchgreifenden Strukturreformen in unserem Gesundheitswesen nichts vorbei, damit sich die Versorgung verstärkt nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten richtet, finanzierbar bleibt und personelle Ressourcen sinnvoll und effizient eingesetzt werden.“