STATEMENT - BERLIN, 03.11.2021 Für stabile Krankenkassenbeiträge Bundestagsbeschluss notwendig

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes.

Heute hat die geschäftsführende Bundesregierung eine Rechtsverordnung beschlossen, um den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds im kommenden Jahr einmalig um sieben Milliarden Euro aufzustocken. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundestag bis Mitte November zustimmt, damit die Kassen eine verbindliche Basis für ihre Haushaltsplanung 2022 haben.“

Mittelfristige Finanzierung sicherstellen

Darüber hinaus forderte Pfeiffer gegenüber der dpa auch mittelfristig grundsätzliche Entscheidungen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen. „Hier ist die neue Bundesregierung gefordert.“ Sie müsse endlich das Problem der „Unterfinanzierung“ der Versorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfangenden lösen. Mit deutlich zu niedrigen Beiträgen für sie entlaste sich der Bund jährlich um mehr als zehn Milliarden Euro auf Kosten der Beitragszahlenden.

Mehrwertsteuer für Medikamente senken

Zudem zahlten Versicherte und Arbeitgeber Jahr für Jahr Milliarden an Mehrwertsteuer für Arzneimittel in den Bundesetat ein, für 2022 schätzungsweise neun Milliarden Euro. Schon der ermäßigte Steuersatz würde die gesetzliche Krankenversicherung um knapp sechs Milliarden Euro entlasten. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass für Austern, Schnittblumen und Ölgemälde lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fällig wird, für Krebsmedikamente und Blutdrucksenker dagegen mit 19 Prozent von den Krankenkassen mehr als doppelt so hohe Steuern zu bezahlen sind“, sagte Pfeiffer der dpa.

Bundeszuschuss dynamisieren

Angesichts stetig steigender Ausgaben müsse auch der bestehende Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert werden. Pfeiffer gegenüber der dpa: „Wenn bei steigenden Ausgaben der Bundeszuschuss eingefroren ist, wird er schleichend Jahr für Jahr entwertet.“