Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (nach § 125b SGB XI)

eine junge Pflegerin und eine ältere Frau zeigen einer Pflegebedürftigen etwas an einem Tablet

Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde beim GKV-Spitzenverband ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet (§ 125b SGB XI).

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird zukünftig Informationen bereitstellen, die Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und andere Leistungserbringende, aber auch Pflegekassen, Pflegeberaterinnen und -berater sowie Pflegeverbände bei der Bewertung, Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Technologien in der Pflege unterstützen. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum dazu beitragen, das Wissen und die Kompetenzen der Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörigen im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken. Es wird zudem den Austausch und die Vernetzung von Akteuren aus Pflege, Digitalwirtschaft, Forschung und anderen relevanten Bereichen fördern. Mit Blick auf die Entwicklung neuer digitaler Lösungen in der Pflege wird das Kompetenzzentrum die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen vorantreiben sowie die Qualitätssicherung bei der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege durch die Entwicklung von Qualitätsstandards und kriterien unterstützen.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege legt gemäß § 125b Abs. 4 SGB XI dem Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig einen barrierefreien Bericht über die Arbeit und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vor.

Der erste Bericht liegt jetzt als Unterrichtung (BT-Drucksache 20/12050) der Bundesregierung vor und ist online verfügbar.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das besonders geschützte digitale Netzwerk für das Gesundheits- und Pflegewesen und bietet große Potenziale für die sektorenübergreifende Kommunikation und den Datenaustausch. So können zukünftig Schritt für Schritt der Versand von Nachrichten und Abrechnungsdaten digital erfolgen und Informationen z. B. zur Medikation aus der elektronischen Patientenakte abgerufen werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich bis zum 01.07.2025 alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend in die TI einbinden müssen.

Im Rahmen des Modellprogramms nach § 125 SGB XI haben 87 Pflegeeinrichtungen den Prozess zur Einbindung in die TI erprobt und erste Erfahrungen in der praktischen Anwendung der neuen Möglichkeiten gesammelt.

In der Broschüre „Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur. Ein Leitfaden aus der Praxis.“ finden Sie die wichtigsten Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Modellprogramm praxisnah aufbereitet sowie hilfreiche Tipps für Ihren Weg in die TI.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird in der nächsten Zeit zudem weitere Unterstützungsangebote für Pflegeeinrichtungen zur Einbindung in die TI bereitstellen.

Dokumente und Links