Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.01.2007 - Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 23.10.2006 Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 23.10.2006

Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen - Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 23.10.2006 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung Beschlüsse zur Änderung der Festbeträge gefasst. In der Folge werden die Beschlüsse der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 11.05.2006 und 28.08.2006 zur Zuzahlungsfreistellung mit Wirkung vom 01.01.2007 durch einen Beschluss vom 23.10.2006 ersetzt. Arzneimittel der Festbetragsgruppen mit Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

1. Beschluss zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2007 MwSt) (PDF, 230 KB)