Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Nintedanib
Handelsnamen Ofev
Pharmazeutischer Unternehmer Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Anwendungsgebiet (1) Nintedanib (Ofev) wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF). (2) Nintedanib (Ofev) wird angewendet zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD). (3) Nintedanib (Ofev) wird außerdem angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs).
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.03.2015
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V ungeachtet des Wegfalls des Unterlagen- und Patentschutzes des erstmalig zugelassenen Arzneimittels für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Der höchstens zulässige Abgabepreis ist dem Preisstrukturmodell zu entnehmen. Der pharmazeutische Unternehmer kann das Arzneimittel unterhalb dieses Preises abgeben.
Praxisbesonderheit Details
Preisstrukturmodell Details
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 10.04.2026