Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Nintedanib
Handelsnamen Ofev
Pharmazeutischer Unternehmer Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Anwendungsgebiet (1) Nintedanib (Ofev) wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF). (2) Nintedanib (Ofev) wird angewendet zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD). (3) Nintedanib (Ofev) wird außerdem angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs) (siehe Abschnitt 5.1).
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.03.2015
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag vereinbart
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit Details
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 02.11.2021